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Sender-spionage rechtswidrig

Polizei-Einsicht

Die Hamburger Polizei hat das Grundgesetz missachtet: Dass sie jene verdeckte Ermittlerin, die das linke Radio Freies Sender Kombinat (FSK) infiltrierte, zur Strafverfolgung für die Bundesanwaltschaft und parallel als verdeckte Aufklärerin für den Hamburger Staatsschutz einsetzte, war verfassungswidrig.

Dennoch hat die Hamburger Polizei im Frühjahr auf die Klage des Senders wegen Verstoßes gegen die Presse- und Rundfunkfreiheit vor dem Hamburger Verwaltungsgericht in der Klageerwiderung den Einsatz noch zu bagatellisieren versucht. Doch nun die Korrektur: „Nach nochmaliger Überprüfung und Bewertung der Rechtslage ist einzuräumen, dass die verdeckte Mitarbeit der Beamtin unter der Legende ‚Iris Schneider‘ in den Jahren 2003 bis 2006 und das in diesem Zusammenhang erfolgte Betreten von Räumlichkeiten (…) rechtswidrig waren“, schreibt die LKA-Rechtsabteilung an das Verwaltungsgericht. Zuvor hatte die Polizei noch versucht, den Vorgang ins Harmlose zu ziehen. Das Radio FSK sei kein nach der Rundfunkfreiheit geschütztes Medium, sondern als „Mitmachradio“ anzusehen. Den FSK zeichne aus, dass dessen Sendegruppen gerade „prinzipiell für jeden zugänglich, also im besten Sinnes des Wortes öffentlich“ seien.

Die Wendung ist wohl damit zu erklären, dass die Polizei die Methodik der Staatsschutzpraktiken im Verborgenen halten möchte. Denn das Verwaltungsgericht wollte die Polizei dazu verdonnern, die Akten zur „Operation Iris Schneider“ vorzulegen. Sogar eine Vernehmung der Staatsschützerin in einer mündlichen Verhandlung kam in Betracht. „Das ist höchst ungewöhnlich, dass die Polizei ihre Meinung total ändert und unserer Rechtsauffassung folgt“, sagt FSK-Anwalt Gericke.

Ein wenig Enttäuschung über den positiven Verlauf fürs FSK gibt es schon: „Das Ziel, im Wege der Klage weiter zur Sachaufklärung beizutragen, werden wir nun wohl nicht erreichen“, sagt Martin Trautvetter vom FSK-Vorstand. KVA

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