Stalking wird nur selten bestraft

Opferschutz Eine Gesetzesänderung sollen dafür sorgen, dass Menschen, die andere belästigen, künftig leichter verurteilt werden. Niedersachsens Justizministerin ist skeptisch

Stalker können das Leben ihrer Opfer schwer beeinträchtigen. Zwar gab es in Niedersachsen im vergangenen Jahr mit 2.431 Fällen weniger Stalking-Opfer als in den Jahren zuvor, 2014 waren es 2.484. Allerdings werden nach wie vor nur wenige Täter strafrechtlich verfolgt. Mit 140 Anklageerhebungen lang die Quote 2015 bei gerade einmal knapp sechs Prozent, sagte das niedersächsische Justizministerium. Der Anteil der tatsächlichen Verurteilungen liege nochmals darunter.

Ein Grund für die niedrige Quote ist laut Ministerium, dass viele Verfahren außerhalb des Gerichts geklärt werden. Strafanzeigen würden dann zurückgenommen. Ein weiterer Grund ist jedoch auch die schwierige Verurteilung der Täter. Dies will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nun ändern. Am Mittwoch soll das Kabinett eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen, die es leichter macht, Stalker strafrechtlich zu belangen.

Sie sollen auch dann angeklagt werden können, wenn die Opfer dem Druck nicht nachgeben und ihre Lebensumstände trotz der Belästigung nicht ändern. Bislang mussten die Opfer nachweisen, dass ihr Leben durch den Stalker schwerwiegende beeinträchtigt wurde, sie zum Beispiel umgezogen sind. In Niedersachsen gibt es indes Skepsis gegenüber der Gesetzesänderung. Zwar sei die Verbesserung des Opferschutzes zu begrüßen. Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) fordert jedoch auch eine verstärkte Präventionsarbeit durch Opferschutz- und Täterberatungsarbeit. Dies sei aus ihrer Sicht effektiver. Ob die geplanten Veränderungen tatsächlich auch zu einer Veränderung der Verurteilungspraxis führen könnten, sei dagegen fraglich.

Der Tatbestand „Nachstellung“ ist seit 2007 in Deutschland strafbar. Die erfassten Fälle sind seitdem von bundesweit mehr als 29.000 im Jahr 2008 auf weniger als 22.000 im Jahr 2014 gesunken. (dpa)