Sieg für Uruguay

Investorenschutz Internationales Schiedsgericht weist Klage des Tabakkonzerns Philip Morris ab

BUENOS AIRES taz | Uruguays Präsident Tabaré Vázquez jubelte: Die Klage des Tabakkonzerns Philip Morris bei der Schiedsstelle für Investitionsstreitigkeiten der Weltbank gegen Uruguay ist abgewiesen.

Der Konzern hatte eine Schadenssumme von 25 Millionen Dollar gefordert; jetzt muss Philip Morris die gesamten Prozesskosten ­tragen: davon 7,5 Millionen vonseiten Uruguays und rund 1 Million durch die Schiedsstelle ­ICSID.

Vázquez strahlte über beide Ohren. Der ehemalige Krebsarzt hatte während seiner ­ersten Amtszeit 2005 bis 2010 das ­Rauchen in öffentlichen und geschlossenen Räumen für Uruguay verboten. 2009 ließ er per Gesetz beschließen, dass 80 Prozent der Oberfläche der Zigarettenschachteln mit Warn­hinweisen und Warn­fotos bedruckt sein müssen. ­Zudem wurde die Verwendung von ­verharmlosenden Begriffen wie „light“ oder „menthol“ verboten.

Philip Morris sah Rechte verletzt und pochte auf ein ­Investitionsschutzabkommen zwischen Uruguay und der Schweiz von 1998. Im Februar 2010 reichte der Tabakkonzern mit Firmensitz in der Schweiz Klage bei der Schiedsstelle der Weltbank ein. Dagegen argumentierte Uruguays Regierung, die staatliche Präventionspolitik in der Gesundheit könne nicht durch ein Investitionsabkommen ausgehebelt werden.

Dennoch hing die 25-Millionen-Klage lange wie ein Damoklesschwert über dem gerade einmal 3,3 Millionen EinwohnerInnen zählenden Land. Im Oktober 2011 schloss Philip Morris seine Firmenanlagen in Uruguay. Der Marktverlust war eher gering, ging es dem Konzern doch vor allem darum, ein Exempel zu statuieren: Die Millionenklage sollte Nachahmer abschrecken.

Die jetzige Entscheidung ist ein persönlicher Sieg für Tabaré Vázquez, der im März 2015 zu seiner zweiten Amtszeit antrat. „Wir bekräftigen unser Recht auf den Kampf gegen den Konsum von Tabak“, so Vázquez. Es sei nun klargestellt, dass es nicht angehe, „kommerzielle Aspekte über die Verteidigung der Grundrechte auf Leben und Gesundheit zu stellen“.

Die Tragweite der Entscheidung ist jedoch noch nicht genau absehbar. Sie wird die Debatte über das Verhältnis von nationalstaatlicher Autonomie und die Unterordnung unter internationale Abkommen wie etwa Ceta oder TTIP neu be­feuern. Jürgen Vogt