Auswahlverfahren an US-Unis: Gegen weiße Privilegien
Bevorzugung von Afroamerikanern und anderen Minderheiten an Hochschulen ist rechtens. Das entschied der Oberste Gerichtshof gegen die Klage einer Weißen.
Das Urteil des Supreme Court, das mit einer knappen Mehrheit von vier zu drei Stimmen erging, knüpft an frühere Entscheidungen desselben Gerichts an. 1978 hatte der Supreme Court entschieden, dass die Rasse eines Bewerbers innerhalb enger Grenzen als Kriterium für die Zulassung eines Hochschulbewerbers herangezogen werden kann. 2003 bekräftige das Oberste Gericht die Verfassungsmäßigkeit dieser positiven Diskriminierung.
Die „affirmative action“ soll der Diskriminierung von Afroamerikanern und anderen Minderheiten bei der Auswahl der Studierenden entgegenwirken. An den US-Hochschulen sind Schwarze und Latinos bis heute unterrepräsentiert.
Die Kritiker der positiven Diskriminierung halten das Instrument jedoch für inzwischen überholt. Sie argumentieren, dass weiße Bewerber dadurch benachteiligt würden und nur die Qualifikationen als Kriterien gelten sollten. In einigen Bundesstaaten, darunter Kalifornien, ist die „affirmative action“ bei der Hochschulzulassung verboten.
In der jetzigen höchstrichterlichen Entscheidung hieß es jedoch, unter den Gründungsprinzipien einer Universität sei „die Diversität der Studentenschaft eines von jenen, die wesentlich für ihre Identität und ihren Bildungsauftrag sind“.
Konkret lag dem Supreme Court der Fall der Weißen Abigail Fisher vor, die in ihrer Klage angeführt hatte, ihr sei wegen ihrer ethnischen Herkunft die Zulassung zur University of Texas verweigert worden. Fisher erwarb dann zwar 2012 an einer anderen Hochschule ein Diplom, ihre Klage durchlief aber weiter die Gerichtsinstanzen.
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