: Union und SPD einigen sich auf „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht
Danach ist künftig ein sexueller Übergriff als Vergewaltigung strafbar, wenn das Opfer seinen entgegenstehenden Willen deutlich gemacht hat. Bisher wird eine Tat nur als Vergewaltigung bestraft, wenn der Täter Gewalt angewendet oder das Opfer sich gewehrt hat. Künftig reicht es aus, wenn das Opfer Nein gesagt hat oder der Täter seinen Willen erkennen konnte, etwa, weil es geweint oder versucht hat, die sexuelle Handlung abzuwehren. Grabschen wird künftig als sexuelle Belästigung geahndet. Einig sind sich die Koalitionspartner auch darin, dass sexuelle Übergriffe aus Gruppen heraus strafbar werden sollen. Das ist eine Reaktion auf die Kölner Silvesternacht, in der zahlreiche Frauen von Männergruppen angegriffen wurden.
Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), erklärte, die Union sei in allen grundsätzlichen Fragen mit den Rechtspolitikern der SPD einig geworden. Über letzte Einzelheiten wollen die Koalitionspartner in der nächsten Woche reden.
Die geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts findet große Zustimmung in der Bevölkerung. In der Umfrage „Deutschlandtrend“ für das „ARD-Morgenmagazin“ befürwortete eine große Mehrheit (86 Prozent) die angestrebte Einführung des Prinzips „Nein heißt Nein“, wie der WDR am Freitag in Köln mitteilte. Nur 10 Prozent der Befragten fänden die bisherige Gesetzeslage ausreichend, hieß es weiter. Von den Frauen begrüßten 90 Prozent eine Reform. Bei den befragten Männern waren es 82 Prozent. Für die Umfrage durch Infratest dimap wurden vom 13. bis 15. Juni 1.000 Menschen befragt.
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