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FPÖ ficht das Wahlergebnis an

Österreich Rechtspopulisten wollen sich mit der Niederlage nicht abfinden

Die präsidialen Konkurrenten kurz vor der Stichwahl Foto: Florian Wieser/dpa

WIEN dpa | Gut zwei Wochen nach ihrer Niederlage bei der Präsidentenstichwahl in Österreich hat die rechtspopulistische FPÖ das Ergebnis angefochten. Die Partei habe in ihrem offiziellen Einspruch eine Reihe von Unregelmäßigkeiten moniert, besonders bei der Auszählung der Briefwahlstimmen, sagte ein Sprecher des Verfassungsgerichts am Mittwoch.

FPÖ-Kandidat Norbert Hofer war dem ehemaligen Grünen-Chef Alexander Van der Bellen nur knapp unterlegen. Hofer hatte nach Schließung der Wahllokale am 22. Mai noch vorn gelegen. Die Briefwähler, deren Stimmen erst am Tag darauf ausgezählt wurden, drehten das Ergebnis zugunsten Van der Bellens, der schließlich mit einem Vorsprung von lediglich 30.863 Stimmen oder 50,3 zu 49,7 Prozent gewann.

In 82 Bezirkswahlbehörden sind laut FPÖ Briefwahlkarten wegen angeblicher Nichtgültigkeit noch vor Eintreffen der Wahlkommissionen zu früh aussortiert worden. Im niederösterreichischen Waidhofen lag die Wahlbeteiligung bei 146,9 Prozent. Dabei wurde das Urnenergebnis doppelt und die Briefwahl gar nicht gezählt. Ungereimtheiten hatte die FPÖ auch bei den Wählerlisten entdeckt. Angeblich tauchen dort auch nicht wahlberechtigte Ausländer auf.

Vom Innenministerium wur-­de bestätigt, dass in einem Fall einige Jugendliche unter 16 Jahren ihre Stimme abgegeben hatten. Ohnehin hatten die Behörden eine Reihe von Unkorrektheiten zur Anzeige gebracht. Insgesamt ging es dabei aber um eine sehr überschaubare und für das Gesamtergebnis nicht relevante Zahl von Stimmen. Jedenfalls hat der neue Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) schon kurz nach der Wahl eine kritische Überprüfung aller Abläufe und eine Schulung aller Wahlhelfer gekündigt. Außerdem befürwortete er ein zentrales Wählerregister.

Van der Bellen soll am 8. Juli als neuer Bundespräsident vereidigt werden. Bis dahin sollte auch über die Anfechtung entschieden sein, wie der Österreichische Rundfunk berichtete. Denn die Verfassungsrichter hätten nach Eingang der Beschwerde laut Gesetz maximal vier Wochen Zeit, um ein Urteil zu fällen – das wäre der 6. Juli. Möglich wäre bei einer für die FPÖ positiven Entscheidung eine Neuauszählung, eine Wiederholung oder teilweise Neuaustragung der Wahl.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte bereits unmittelbar nach der Wahl von Berichten über Unregelmäßigkeiten vor allem im Umgang mit Briefwahlstimmen berichtet. In mehreren Wahlkreisen gab es bereits Anzeigen, unter anderem, weil die Auszählung zu früh begonnen habe.

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