: Vorsicht, Genossenschaft?
Geldanlagen Verbraucherschützer empfehlen, auch bei Genossenschaften genau hinzuschauen
Spätestens seit dem Fall „Prokon“ sehe man „auch den Verbraucher in der Pflicht, sich selbst zu kümmern und nicht erst auf Warnhinweise zu warten“. Anlass ist, dass immer häufiger Menschen in die Beratungen der Verbraucherschützer kommen, die Alternativen zu konventionellen Geldanlagen suchen.
Zwar seien aktuell keine konkreten Negativfälle bekannt. Aber Anleger sollten davon ausgehen, dass nicht alle „Genossenschafen seriös sind“. So werden lediglich genossenschaftliche Banken von der Bundesfinanzaufsicht Bafin kontrolliert. Andere Genossenschaften aber nicht. Deren Anlageangebote, sagt Beckerle, gehörten somit zum grauen Kapitalmarkt. Der Genossenschaftsverband ZdK widerspricht: „Genossenschaften sind nicht als Anlagegesellschaften konzipiert“, sagt Vorstandssprecher Mathias Fiedler auf Anfrage in Hamburg. „Sie haben einzig und allein die Aufgabe, die Mitglieder zu fördern.“
Dabei gehe es den Genossen nicht darum, angelegte Gelder zu vermehren, sondern konkrete Vorteile zu bieten: Einkauf im genossenschaftlichen Dorfladen etwa. Bei Investitionen in Genossenschaften bestehen Risiken wie bei jeder Investition.
In jedem Fall sollten Verbraucher prüfen, ob im Falle einer Insolvenz eine Verpflichtung besteht, für Verluste zu haften, sagt Beckerle. Für Überschüsse, die an Mitglieder ausgeschüttet werden, gebe es keine Garantie, sagt Rechtsanwalt Fiedler vom Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften (ZdK), zu dessen Mitgliedern auch die taz gehört. Vorsicht sei zwar geboten, die Genossenschaft sei aber eine sichere Rechtsform. Sie unterliegt einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung durch genossenschaftliche Prüfungsverbände, die staatlicher Aufsicht unterstehen. Insofern seien Genossenschaften nicht Teil des grauen Kapitalmarktes. Sie ist übrigens die Unternehmensform mit der niedrigsten Insolvenzquote. Hermannus Pfeiffer
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