: Steuereintreiber bestrafen Verspätung
Geld Wer bei der Erklärung fürs Finanzamt bummelt, soll pro Monat Verzug 25 Euro zahlen
Die meisten Steuerpflichtigen müssen ihre jährliche Erklärung bis 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Bisher fallen nicht sofort zusätzliche Kosten an, wenn die Frist versäumt wird, weil passende Belege fehlen. Dafür sind – etwa bei freiberuflichen Auftragnehmern staatlicher Stellen – nicht selten Behörden verantwortlich. Das Gesetz soll ab 2017 gelten, allerdings mit Übergangsfristen.
Ab 2022 sollen laut den Plänen möglichst alle Steuerpflichtigen ihre Steuerklärung elektronisch abgeben, eventuell sogar verpflichtend. Dann würde die zwingende Abgabe von Belegen wegfallen. Die Finanzämter könnten Kosten bei der Bearbeitung der Erklärungen sparen.
Allerdings hat dieses Vorhaben verfassungsrechtlich einen Haken: Damit würde de facto jeder Arbeitnehmer und Rentner – bei Selbständigen ist das elektronische Verfahren jetzt schon Pflicht – dazu verdonnert, sich einen internetfähigen Computer anzuschaffen und ständig für Sicherheitseinstellungen und -aktualisierungen zu sorgen. Oder sollen die Bürger ihre Steuererklärung, die wichtige persönlichen Daten enthält, im sicherheitsmäßig bedenklichen Internetcafé abgeben? Da schwören manche doch lieber auf das gute alte Papier.
Richard Rother
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