Norwegisches Gericht urteilt: Breiviks Menschenrechte verletzt
Er fühlt sich zu Unrecht abgeschottet und in der Haft schlecht behandelt. Der Utøya-Attentäter klagte und bekam nun Recht.
Breivik ist zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt, weil er 2011 in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen ermordet hatte. Die Richter monierten jetzt speziell Breiviks Isolationshaft in zwei verschiedenen Gefängnissen seit seiner Festnahme am 22. Juli 2011. Die Behörden hätten seiner psychischen Gesundheit nicht genügend Aufmerksamkeit beigemessen, als sie die Haftbedingungen festlegten.
Das Osloer Bezirksgericht sieht darin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. „Das Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung steht für einen fundamentalen Wert in einer demokratischen Gesellschaft“, heißt es in der Entscheidung. „Das gilt in jedem Fall – auch bei der Behandlung von Terroristen und Mördern.“ Das Gericht verwarf aber Breiviks Klage, dass die Regierung sein Recht auf Privat- und Familienleben verletze.
Breivik hatte die Regierung verklagt. Dabei beschwerte er sich vor allem über seine Abschottung von anderen Häftlingen, häufige Durchsuchungen und die Tatsache, dass er sich häufig nur in Handschellen zwischen den drei Zellen bewegen dürfe, die ihm zur Verfügung stehen. Während der viertägigen Verhandlung kritisierte er auch das Essen im Gefängnis und die Tatsache, dass er mit Plastikbesteck essen müsse. Breivik sagte, der norwegische Staat wolle ihn offenbar mit der Isolationshaft in den Selbstmord treiben.
Die Regierung hielt dem entgegen, der Häftling werde trotz seiner schwerwiegenden Verbrechen human behandelt. Breivik hatte am 22. Juli 2011 vor dem Regierungssitz in Oslo eine Bombe gezündet. Dort kamen acht Menschen um, Dutzende wurden verletzt. Anschließend fuhr der bekennende Rechtsextremist auf die Insel Utøya und schoss dort in einem Jugendlager der sozialdemokratischen Arbeiterpartei um sich. Am Ende ergab er sich der Polizei.
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