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Der Blinker-Witz

Mythos I: Ohne TTIP ersticken Firmen in Regeln? Falsch

Es ist ein Argument, das in fast keiner Diskussion über TTIP fehlt: die Autoblinker. Diese müssen in Europa grundsätzlich gelborange leuchten, während sie in den USA am hinteren Ende des Autos rot sind. Und das macht der Autoindustrie angeblich gewaltige Probleme, argumentieren die TTIP-Freunde. Beziffern konnte die bisher allerdings niemand.

Und zumindest für einen unbedarften Beobachter erscheint es schwer nachvollziehbar, dass es für einen Autokonzern wirklich ein relevantes Problem darstellt, in seinen Fahrzeugen zwei unterschiedlich farbige Blinkerabdeckungen zu verbauen. Schließlich gibt es an anderer Stelle – ganz ohne schikanöse staatliche Vorgaben – viel mehr Varianz. Beim aktuellen VW Golf etwa können die Kunden zwischen 37 Lackierungen, 17 unterschiedlich gestalteten Felgen und 24 verschiedenen Motoren wählen (sofern die nicht gerade wegen überhöhter Abgaswerte vom Markt genommen sind).

Doch selbst wenn man das Problem ernst nimmt, dass unterschiedliche Standards tendenziell zu höheren Kosten führen können, muss man nicht zum TTIP- oder Ceta-Befürworter werden. Für die Angleichung technischer Normen gibt es schon diverse Gremien. Ein Abkommen mit tausenden Seiten, das von Zöllen über Investitionsschutz bis zu Gesundheitsstandards alle Lebensbereiche abdeckt, ist für die Lösung des Blinkerproblems völlig unnötig.

Verschwinden werden die Autoblinker aus den Debatten vermutlich trotzdem nicht. Dann müssten die TTIP-Freunde ja ein neues Argument suchen. Malte Kreutzfeldt

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