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Beatrix von Storch wünscht sich selbst lieber den Knast

AFD Konto der AfD-Landeschefin wurde gepfändet, weil sie keinen Rundfunkbeitrag gezahlt hat

Die stellvertretende Bundessprecherin und Berliner Landesvorsitzende der Alternative für Deutschland (AfD), Beatrix von Storch, inszeniert sich als Opfer der Systems. Weil sie den Rundfunkbeitrag nicht gezahlt habe, sei ihr Konto gepfändet worden. Das bekundete sie im Onlinenetzwerk Twitter. „Nun ist es passiert. Die GEZ hat zugeschlagen – und mein Konto gepfändet. Am 1. April, wie ich gerade erfahre ....“, postete sie am Montag. Der Berliner AfD-Sprecher Ronald Gläser bestätigte die Pfändung am Dienstag. Zwar schreibt von Storch in ihrem Tweet von der GEZ, der Gebühreneinzugszentrale, die nur bis Ende 2012 existierte. Es ist aber davon auszugehen, dass sie den Rundfunkbeitrag meint.

Von Storch sei schon immer sehr kritisch gegenüber den Rundfunkbeiträgen gewesen, sagte AfD-Sprecher Gläser. Seit der Reform 2013 sei sie Totalverweigerin. Sie habe immer nur nach Aufforderung gezahlt. Oder wenn der Gerichtsvollzieher schon vor der Tür stand. So seien jetzt rund 240 Euro aufgelaufen, die gepfändet wurden.

„Wenn es möglich wäre und ich mehr Zeit hätte, würde ich gerne, statt zu zahlen, drei Tage in Ersatzhaft gehen. Wenn es Einzelhaft wäre“, ließ die 44-jährige Politikerin am Dienstag über AfD-Bund-Sprecher Christian Lüth ausrichten.

Wenn Bürger den Beitrag nicht zahlen, startet der zuständige Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein mehrstufiges schriftliches Mahnverfahren. Die letzte Stufe ist ein Vollstreckungsersuchen, das die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde stellt. Je nach Bundesland sind die Zuständigkeiten bei Vollstreckungen unterschiedlich geregelt. Es können etwa die Finanzämter, die Kommunen oder auch Gerichtsvollzieher tätig werden. In Berlin sind es die Finanzbehörden. Zahlt ein Bürger nicht, reichen die Maßnahmen von Kontenpfändungen bis zur Erzwingungshaft.

Der Berliner AfD-Landesverband hatte sich am Sonntag in seinem Programm zur Abgeordnetenhauswahl im September dafür ausgesprochen, den Rundfunkbeitrag abzuschaffen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf die gesetzliche Grundversorgung zu beschränken. Der Antrag, die ARD als Dachorganisation aufzulösen, fand jedoch keine Mehrheit.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag allerdings Mitte März auch nach neuen Klagen für verfassungsgemäß erklärt. (taz, dpa)

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