: Nazi-Nähe stört das Gericht nicht
AltAR-FRAGEN
Jetzt muss die Hannoversche Klosterkammer ihn wohl doch behalten: den Nachlass des Künstlers Erich Klahn. Der fertigte im „Dritten Reich“ Altäre, Gemälde, Teppiche an, versehen mit – teils recht versteckten – Hakenkreuzen oder Runen.
Der Laie sieht das nicht sofort, auch war Klahns NS-Nähe nicht systematisch erforscht. Unbehelligt lagerte der Nachlass deshalb im Kloster Mariensee, finaziert finanziert von der staatlichen Klosterkammer. Die Ex-Äbtissin und Klahn-Witwe Barbara Bosse-Klahn hatte die 1.000 Werke mitgebracht. Das Kloster schlug das Geschenk nicht aus, sondern freute sich über die kulturelle, auch touristisch nutzbare Aufwertung des Ortes.
Im Sommer 2014 hatte Klosterkammer-Chef Andreas Hesse jedoch genug und kündigte den Stiftungsvertrag. Klahns Erben, darunter Schwiegertochter Edda Bosse-Klahn, Präsidentin der Bremer Evangelischen Kirche, zweifelten belastende Gutachten an und klagten: Es handele sich nicht um einen Treuhandvertrag, sondern eine unkündbare Schenkung unter Auflage.
Allerdings, auch Hannovers Landeskirche organisiert gerade ein Symposion zur Frage, ob die teils noch genutzten Klahn-Altäre weg müssen. Die moralische Lage schien also klar. Trotzdem verlor die Klosterkammer in erster Instanz, und das Celler Oberlandesgericht will am 10. März ähnlich urteilen. Erstens handele es sich um eine Schenkung, sagt Richter Ralph-Uwe Schaffert. Zweitens sei bloße NS-Nähe kein Grund, Klahn habe ja keine Verbrechen begangen.
Hesse dagegen will sich „weiterhin auf jeden Fall von dem Klahn-Nachlass trennen“. Ob er dafür bis zum Bundesgerichtshof zieht, weiß er aber noch nicht. PS
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