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Wohnsitz als Auflage

Asylrecht SPD und CDU begrüßen EuGH-Urteil

BERLIN afp | Die SPD betrachtet das Luxemburger Urteil zur Wohnsitzauflage bei Flüchtlingen als gute Basis für das von der Großen Koalition dazu geplante Gesetz. Die Wohnsitzauflage sei beim Bezug von Sozialleistungen zulässig, sagte der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka am Dienstag in Berlin. Auch die CDU begrüßte das Urteil.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass Flüchtlingen, die den eingeschränkten subsidiären Schutz erhalten, der Wohnort vorgeschrieben werden kann, wenn sie stärker mit Integrationsproblemen konfrontiert sind als andere Nicht-EU-Bürger.

Union und SPD wollen mit dem geplanten Gesetz verhindern, dass die anerkannten Flüchtlinge nur in die Großstädte ziehen, wo sich dann schwer integrierbare Ghettos bilden könnten. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in der ersten Jahreshälfte beginnen.

Die Grünen dagegen halten Wohnsitzauflagen für in der Regel nach wie vor nicht zulässig, das ergebe sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention. Das Luxemburger Urteil betreffe lediglich die subsidiär Schutzberechtigten, erklärte der Grünen-Innenexperte Volker Beck. Das Urteil sei „kein Blankoscheck für weitere Schikanen gegen Flüchtlinge“.

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