: Urteil zu Mieterhöhungen: BGH stärkt Mieterrechte
URTEIL IAuch wenn sich Vermieter im Vertrag verrechnen, darf die Miete nur moderat steigen
Im aktuellen Fall wollte ein klagender Vermieter in Berlin die Kaltmiete für eine 5-Zimmer-Wohnung von rund 630 Euro monatlich auf knapp 940 Euro anheben. Der Grund: Im Mietvertrag war irrtümlich eine zu kleine Wohnfläche von rund 157 Quadratmetern angegeben. Tatsächlich betrug die Wohnfläche aber 210,43 Quadratmeter.
Dem Urteil zufolge darf der Kläger zwar die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Dabei muss er aber die Stufen der jeweils geltenden Kappungsgrenze beachten.
Az. VIII ZR 266/14
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