: Kommune darf nicht beschlagnahmen
LEERSTAND Die Stadt Lüneburg ist vor Gericht mit der Beschlagnahme eines Kinderheims für die Flüchtlingsunterbringung gescheitert. Doch die Stadt geht in die nächste Instanz
Die Stadt Lüneburg darf ein früheres Kinder- und Jugendheim nicht wie geplant als Flüchtlingsunterkunft beschlagnahmen. Das Lüneburger Verwaltungsgericht entsprach mit dieser Entscheidung einem Eilantrag des Eigentümers, wie das Gericht am Montag mitteilte. Eine Enteignung könne nur letztes Mittel sein. Vorher hätte die Stadt alle eigenen Unterbringungsmöglichkeiten ausschöpfen oder Räume anmieten müssen. Die Stadt kündigte umgehend eine Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht an.
Eigentümer will angeblich Wohnungen bauen
Die Stadt wollte das Grundstück am 1. Oktober befristet auf sechs Monate beschlagnahmen, hieß es. Danach hätte es der Eigentümer gegen eine Entschädigung bis zum Montag räumen müssen. Etwa 50 Flüchtlinge sollten einziehen. Auf dem Gelände des leerstehenden Heimes plant der Eigentümer nach Angaben des Gerichts mehrere Wohnungen. Die Beschlagnahme stellt nach Auffassung des Gerichtes einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum dar. Dafür seien die Voraussetzungen nicht gegeben, urteilte das Gericht.
Bürgermeister will Turnhallen vermeiden
Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD) kritisierte die Entscheidung des Gerichtes als unverständlich. „Wir können doch nicht ernsthaft den Abriss dieses großen leerstehenden Gebäudes tatenlos zulassen“, sagte er.
Mädge wandte sich auch grundsätzlich dagegen, Flüchtlinge in Turnhallen unterzubringen. Genau dies habe die Stadt vermeiden wollen. Auch im Sinne des sozialen Friedens wäre die Unterbringung in Turnhallen allenfalls eine sehr kurzfristige Notlösung. „Aber Familien mit kleinen Kindern den Winter über in Sporthallen unterzubringen, ist das wirklich menschenwürdig?“, wandte Mägde ein. (epd)
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