Reform der Pflegegesetze: Beeinträchtigte werden gleichgestellt
Demente sollen künftig die gleichen Leistungen erhalten wie körperlich Beeinträchtigte. Das sieht der zweite Teil der Pflegereform vor, den das Kabinett beschloss.
Zentraler Punkt ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.
Zugleich sollen die bisher drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade ausgeweitet werden, um dem Pflegebedarf jedes und jeder Einzelnen besser Rechnung zu tragen.
Anfang des Jahres trat das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit beiden Reformen ist eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung verbunden – von 2,05 Prozent auf 2,55 von 2017 an. Beide Erhöhungen bringen zusammen rund fünf Milliarden Euro für zusätzliche Leistungen.
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