: „Mit Verlaub, bessernSie da noch mal nach“
Spielstraße Das Verbot ist juristisch fragwürdig, sagt Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar
Jahrgang 1976, ist Jurist und verkehrspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus.
taz: Herr Gelbhaar, das Verwaltungsgericht hat dem Bezirk Pankow am Montag untersagt, einen Teilabschnitt der Gudvanger Straße zeitweise als Spielstraße zu nutzen. Beim Bezirk ist man völlig überrascht über das Urteil. Zu Recht?
Stefan Gelbhaar: Zunächst mal ist es aus meiner Sicht ein falsches Urteil. Bei ihrer Begründung haben die Richter ja offenbar den Paragraf 29 der Straßenverkehrsordnung bemüht, der die sogenannte übermäßige Nutzung von Straßen regelt. Das finde ich im Fall der Gudvanger Straße, einer Nebenstraße, die verkehrstechnisch nicht gerade eine zentrale Rolle spielt, etwas befremdlich. Da kann ich beim besten Willen nicht erkennen, dass die Einrichtung einer Spielstraße, noch dazu einer temporären, eine unverhältnismäßige Nutzung sein soll.
Die Klägerin sah das anders, und sie hatte damit Erfolg. Bedeutet eine Spielstraße nun eigentlich ein absolutes Durchfahrtsverbot – oder darf ich noch im Schritttempo weiterfahren?
Das ist gesetzlich nicht ganz klar formuliert. Es heißt lediglich, Kinder haben Vorrang vor allen anderen Verkehrsteilnehmern. Was im Prinzip aber bedeutet, dass sich kein Autofahrer, auch nicht im Schritttempo, durch die spielenden Kinder durchhupen kann.
Der Bezirk argumentiert, die Teilzeit-Spielstraße sei eine Veranstaltung – womit auch die sogenannte „übermäßige Nutzung“ okay wäre. Die Richter sagen: Freies Spielen an sich ist noch keine Veranstaltung. Klingt selbst für Laien sehr naheliegend. War man seitens des Bezirks einfach juristisch ungenügend beraten?
Womöglich. Aber jedes Gericht kann zunächst mal sagen: Mit Verlaub, bessern Sie nochmal nach, mit dieser Rechtsgrundlage geht‘s nicht. Der Wille muss nur da sein. Aber es ist ja auch erst mal nur eine Eilentscheidung. Jetzt ist der Bezirk gefordert, nochmal ganz umfänglich zu prüfen, welche anderen Rechtsgrundlagen für eine Spielstraße sich da vielleicht doch noch eröffnen.
Welche könnten das denn sein?
Der Bezirk könnte natürlich auch einfach die Straße dem öffentlichen Straßenland entziehen, also eine Fußgängerzone draus machen, oder ein Durchfahrtverbotsschild aufstellen. Ob der Bezirk das wirklich will, ist aber eine andere Frage. Das Problem ist hier ja vor allem auch ein Kommunikationsproblem: Der Bezirk hat es offenbar nicht geschafft, die Anwohner für eine eigentlich gute Sache einzunehmen.
Interview: Anna Klöpper
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