Entsorgung von Elektroschrott: „Das Gesetz ist eine Mogelpackung“
Elektrogeräte beim Händler abzugeben, soll leichter werden. Thomas Fischer von der Umwelthilfe über Toaster im Müll und Lücken in den Vorschriften.
taz: Herr Fischer, Kunden sollen alte und defekte Elektrogeräte künftig leichter bei den Händlern entsorgen können, das hat die Bundesregierung beschlossen. Landen jetzt weniger Toaster im Hausmüll?
Thomas Fischer: Nein. Denn Kunden können Geräte nur zurückgeben, wenn ein Händler auf mindestens 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkauft. Der Kunde müsste also mit einem Maßband in den Laden. Zudem sind Discounter wie Lidl und Aldi, die ausgesprochen häufig Elektrogeräte als Aktionsware verkaufen – Toaster, Lockenstäbe, Rasierapparate – komplett ausgenommen. In den allermeisten Läden werden Kunden mit ihren alten Geräten also weiterhin wieder nach Hause geschickt.
Es würde schon reichen, wenn ein Händler einfach seine Elektrogeräte etwas stärker zusammenrückt, um die 400 Quadratmeter zu unterschreiten?
Genau so. Und das alles ist fatal, denn: Ein Kunde versucht in der Regel genau ein Mal, sein altes Gerät zurückzubringen. Klappt das nicht, schmeißt er sein Gerät beim nächsten Mal vermutlich in den Hausmüll. Das Gesetz ist also eine Mogelpackung.
Die EU schreibt aber vor, dass bis 2019 mindestens 65 Prozent des Elektromülls erfasst und wiederverwertet werden soll. Wie ginge es also besser?
Momentan liegt die Quote in Deutschland bei 40 Prozent, mehr als die Hälfte der wiederverwertbaren Altgeräte landet also im Restmüll. Das ist ein großes Problem. Erhöhen lässt sich die Quote aber nur mit wirklich verbraucherfreundlichen Regelungen. Am besten wäre es, wenn Kunden ihre Geräte in sämtlichen Läden ab 100 Quadratmeter Verkaufsfläche, und zwar gesamter Verkaufsfläche, zurückgeben können.
35, ist Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe.
Wäre eine Erhöhung der Nutzungsdauer nicht wichtiger als eine hohe Recyclingquote?
Definitiv. Abfälle zu vermeiden ist der beste Weg. Doch auch dafür gibt das Gesetz keinen Anreiz. Ein ökologisches Produktdesign – etwa der einfache Austausch von Akkus durch den Verbraucher – ist genauso wenig vorgeschrieben wie der Zugang von geprüften Reparaturbetrieben zu den Sammelstellen oder eine Verlängerung der Gewährleistungszeit auf über zwei Jahre.
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