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Zweimal krachend gescheitert

STREIK AN DER CHARITÉ

Die Kliniken müssen Personalgelder für medizinische Geräte zweckentfremden

Seit Montag wird gestreikt an der Charité, und zwar ordentlich: Mehr als 600 MitarbeiterInnen beteiligen sich täglich, bereits am Mittwoch stand ein Drittel der 3.000 Betten leer. Mit ihrem Versuch, den Streik gerichtlich verbieten zu lassen, ist die Klinikleitung zweimal krachend gescheitert. Nun argumentiert sie, die Forderungen gar nicht erfüllen zu können, da dafür gesundheitspolitische Reformen nötig seien.

Auch wenn es ein Unding ist, den Streik mit dieser Argumentation für illegitim zu erklären – schließlich ist es ein gutes Recht, sich im Kampf um bessere Arbeitsbedingungen an den eigenen Arbeitgeber zu wenden –: Dieser Einwand ist richtig. Skandalös ist deshalb, wie sich der Senat der Auseinandersetzung entzieht.

Denn zum einen ist das Pro­blem auch darauf zurückzuführen, dass sich die Bundesländer seit Jahren ihrer Verpflichtung entziehen, im Rahmen der dua­len Finanzierung für die Investitionskosten, also etwa die Anschaffung medizinischer Geräte, aufzukommen. Genau deswegen müssen die Kliniken Gelder der Krankenkassen, die ihnen für Personalkosten überwiesen werden, für diese Investitionen zweckentfremden. Gerade ein prestigeträchtiges Krankenhaus wie die Charité, das stets auf dem neuesten Stand sein muss, ist davon betroffen.

Zum anderen muss die überfällige Entscheidung, von dem 2004 eingeführten System der Fallpauschalen endlich wieder Abstand zu nehmen, zwar im Bund gefällt werden – hier aber muss das Land Berlin Druck ausüben, möchte es die untragbare Situation an der Charité und anderen Krankenhäusern tatsächlich lösen. Anders kann dieser Kampf nicht entschieden werden. Malene Gürgen

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