Entscheidung der SPD im Fall Edathy: Mitgliedschaft muss drei Jahre ruhen

Eine Schiedskommission der SPD hat beschlossen: Sebastian Edathy muss die Partei nicht verlassen. Eine Pause muss er dennoch einlegen.

Sebastian Edathy

Der Prozess gegen ihn wurde nach einem Geständnis eingestellt: Sebastian Edathy (Archivbild, Februar 2015). Foto: dpa

BERLIN taz | Seine Wette hat Sebastian Edathy gewonnen. Ende April hatte der ehemalige Abgeordnete auf seiner Facebookseite geschrieben, er setze mindestens 50 Euro darauf, dass er „am Ende des laufenden SPD-Parteiordnungsverfahrens NICHT aus der SPD ausgeschlossen wird“. Drei Internetnutzer hielten dagegen – und müssen jetzt zahlen: Eine Schiedskommission der Sozialdemokraten in Hannover hat zwar entschieden, dass Edathy seine Mitgliedschaft für drei Jahre ruhen lassen muss. Sein Parteibuch darf er aber behalten.

Ein Kompromiss in einem langwierigen Verfahren: Als vor über einem Jahr bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft wegen eines Kinderpornoverdachts gegen Edathy ermittelt, beantragte die SPD-Spitze seinen Rauswurf. Ein schwieriges Vorhaben, denn Parteien dürfen laut Gesetz nur dann ein Mitglied ausschließen, „wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze der Partei verstößt und ihr damit einen schweren Schaden zufügt“. Ob dies im Fall des Exabgeordneten zutrifft, musste eine Kommission im SPD-Bezirk Hannover entscheiden, aus dem Edathy stammt. Die Genossen in Niedersachsen hatten von Anfang an Zweifel.

Erst ließen sie das Verfahren monatelang ruhen, um den Ausgang des Strafverfahrens gegen Edathy abzuwarten. Hätte ihn das Landgericht Verden wegen Kinderporno-Konsums verurteilt, hätte es der SPD ein Argument für den Rausschmiss geliefert. Die Richter stellten das Strafverfahren aber gegen die Zahlung einer Geldstrafe ein, Edathy ist damit nicht vorbestraft und in Hannover wuchsen die Zweifel: Die dreiköpfige Schiedskommission teilte der SPD-Spitze schon vor Wochen mit, dass deren Antragsbegründung nicht ausreiche. Das Willy-Brandt-Haus musste nachbessern; und es erfüllte die Vorgaben für einen Parteiausschluss offenbar wieder nicht.

Ein parteischädigender Verstoß gegen die SPD-Grundwerte könne dem Exabgeordneten nicht nachgewiesen werden, teilte die Kommission nun mit. Die Kinderporno-Vorwürfe seien Edathys Privatsache, das große Medienecho sei nicht seine Schuld. Trotzdem verstoße es gegen die „grundsätzliche Haltung und Programmatik“ der Partei, Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen herunterzuladen – daher die 3-Jahres-Strafe. Sowohl Edathy als auch die SPD-Spitze haben nun zwei Wochen Zeit, die Entscheidung anzufechten. „Wir werden die Begründung der Entscheidung jetzt genau prüfen und anschließend entscheiden, ob wir die Bundesschiedskommission anrufen werden“, sagte Generalsekretärin Yasmin Fahimi.

Unabhängig vom Urteil der Parteikommission war in Niedersachsen kurz zuvor schon eine andere Entscheidung gefallen: Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig eingestellt. Er stand im Verdacht, Details aus dem Verfahren gegen Edathy an die Presse verraten zu haben. Beweise gab es dafür aber nicht.

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