Status des Kosovo verwirrt deutsche Ämter: Kosovaren sollen Serben bleiben

Deutschland hat die Unabhängigkeit des Kosovo anerkannt. Dennoch wird hier lebenden Kosovaren erklärt, serbische Botschaften seien für sie zuständig.

Serbe oder nicht Serbe? Für diese Kosovaren in Berlin keine Frage. Bild: reuters

BERLIN taz Ende Februar hat sich das Kosovo für unabhängig erklärt und Bundespräsident Horst Köhler hat diesen Staat anerkannt. Doch zu allen Behörden in Deutschland hat sich das noch nicht herumgesprochen.

So berichtet die Berliner Anwältin Ellen Apitz von kosovarischen Mandanten, die noch immer zur serbischen Botschaft geschickt werden, um sich dort Identitätsbescheinigungen oder Pässe zu besorgen. Ohne Pass erhalten die Flüchtlinge nicht die Aufenthaltstitel, die ihnen zustehen. Bei einer kosovarischen Botschaft kann hingegen niemand um einen Pass bitten, denn eine solche Botschaft gibt es in Deutschland noch nicht und es ist unklar, wann der neue Staat, der im Moment andere Probleme hat, eine einrichtet. "Damit können sich Kosovaren objektiv keine Pässe von ihrem Konsulat besorgen. Wenn deutsche Behörden das anerkennen würden, müssten sie ihnen einen Staatenlosenpass ausstellen", sagt Apitz. Doch das tun sie nicht. Die letzte Aufforderung zur serbischen Botschaft zu gehen, erhielt einer ihrer kosovarischen Mandanten am 14. März von der Berliner Ausländerbehörde.

"Es entspricht nicht der Weisungslage unserer Behörde, Kosovaren weiterhin zur serbischen Botschaft zu schicken", sagt hingegen eine Sprecherin der Berliner Innenverwaltung. Ellen Apitz hat tatsächlich festgestellt, dass sich einen Tag nach der Anfrage der taz die Weisungslage geändert zu haben scheint. "Wer bereits einen serbischen Pass hat, der lediglich abgelaufen ist, soll nicht mehr zur serbischen Botschaft geschickt werden, um den zu verländern." Da wird das Aufenthaltsrecht in den abgelaufenen Pass gestempelt. "Was mit den anderen wird, ist unklar", so benennt die Anwältin die Erfahrungen ihrer Mandanten.

In Niedersachsen hat es das Innenministerium in einem Runderlass vom 6. März so formuliert: "Der für Niedersachsen zuständige Generalkonsul der serbischen Republik in Hamburg hat erklärt, dass auch nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo ... Kosovaren die konsularischen Dienste weiterhin in Anspruch nehmen können. ... Demnach ist es hier aufhältlichen Kosovaren weiterhin möglich, über die Auslandsvertretung Serbiens einen Heimatpass zu erhalten." Dass es sich dabei um einen "Heimatpass" eines anderen Staates handelt, ist offenbar uninteressant.

In Bayern, sagt Stephan Dünnwald vom dortigen Flüchtlingsrat, werde von einbürgerungswilligen Kosovaren nach wie vor eine Ausbürgerung aus der serbischen Staatsangehörigkeit verlangt. Aus einer Staatsangehörigkeit, der sie nach deutschem Verständnis eigentlich nicht mehr angehören sollten. Doch diese Praxis herrscht offensichtlich nicht im ganzen Freistaat. Der Münchener Rechtsanwalt Hubert Heinhold hat von der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt erfahren, dass Einbürgerungsverfahren von Kosovaren dort ruhen würden. Bis es eines fernen Tages eine kosovarische Botschaft gibt, die die Betroffenen dann ausbürgern soll. "Das ist für die Mandanten die schlechteste aller Möglichkeiten", sagt er. Auch in Baden-Württemberg wurden Verfahren von Kosovaren ausgesetzt, sagt der Stuttgarter Anwalt Ernst Okolsian.

Mehrere norddeutsche Bundesländer wie Schleswig-Holstein verfahren seit Jahren großzügiger. Weil im Kosovo viele Dokumente im Krieg verbrannt waren und Roma-Mädchen oft gar nicht registriert wurden, werden Kosovaren dort bereits lange vor der Unabhängigkeitserklärung eingebürgt - auch wenn sie dadurch eine doppelte Staatsangehörigkeit bekommen.

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