Hälfte der "Pirate Bay"-Klage fallengelassen: Piraten blamieren die Ankläger

Schon an Prozesstag zwei lässt die Staatsanwaltschaft die Hälfte ihrer Klage gegen die "Pirate Bay"-Betreiber fallen. Grund: Die Piraten stellten die technische Inkompetenz der Ankläger bloss.

So sehen die Schrecken von Hollywoods Unterhaltungsgiganten aus: "Pirate Bay"-Betreiber Gottfrid Svartholm Varg und Peter Sunde. Bild: reuters

STOCKHOLM taz Der zweite Prozesstag im Stockholmer Prozess gegen die Administratoren des BitTorrent-Trackers "Pirate Bay" begann mit einer Sensation. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, am Mittwoch eine Hälfte ihrer Anklage fallen lassen zu wollen.

So wurde diejenigen Anklagepunkte fallengelassen, in dem die "Pirate Bay"-Betreiber beschuldigt wurden, durch ihre Webseite Beihilfe dazu geleistet zu haben, dass Internetuser sich auf ihrem Rechner eigene Kopien urheberrechtlich geschützten Materials herstellen konnten. Übrig ist jetzt nur noch der Teil der Anklage, in der "Pirate Bay" vorgeworfen wird, überhaupt Torrent-Dateien bereitgehalten zu haben.

Auch dies könnte eine Beihilfe zur Verletzung des Urheberrechts sein. Doch verschiedene Juristen äusserten die Meinung, dass der Strafwert dadurch wesentlich geringer werde, was sich vor allem bei möglichen Schadensersatzforderungen niederschlagen dürfte.

Rechtsanwalt Per E. Samuelson, der einen der vier Angeklagten verteidigt, sprach von einer "Sensation": "Es geschieht ja nicht alle Tage, dass man nach einem Tag gleich den halben Prozess gewinnt."

Hintergrund für die Änderung der Anklage war offenbar, dass die Angeklagten dem Staatsanwalt und den offenbar von der technischen Komplexität der BitTorrent-Technik überforderten Polizeitechnikern am Montag ausführlich „erklärt" hatten, warum es Unsinn sei - weil völlig ausserhalb des Einflussbereichs von "Pirate Bay" - ihnen vorwerfen zu wollen, was Internetuser im Einzelnen auf ihrem Rechner mit den Dateien anstellen, für die "Pirate Bay" nur Torrent-Dateien, also "Wegweiser" bereitgestellt habe. Fredrik Neij, einer der Angeklagten, hatte sich darüber amüsiert, wie "unglaublich niedrig" das Niveau der technischen Kenntnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft sei.

Die Probleme der Anklage sind damit aber offenbar nicht zu Ende. Am Dienstag präsentierte sie angebliche Beweise dafür, dass die Filme "Harry Potter" und "Walk the line", sowie das Spiel "Diablo 2" von einer bestimmten Anzahl von Usern durch Anklicken der Torrent-Dateien auf "Pirate Bay" heruntergeladen worden waren. Aus Zwischenfragen der Angeklagten ergab sich aber, dass der Staatsanwaltschaft offenbar unbekannt war, dass ein grosser Teil der Torrent-Dateien, die man auf "Pirate Bay" klicken kann, überhaupt nicht über deren Server ausgelegt wurden, sondern von anderen Filesharing-"Trackern" stammen und hier nur "gespiegelt" werden. Wie umgekehrt "Pirate Bay"-Torrents auf anderen Filesharing-Seiten.

In einer Diskussion zwischen Staatsanwalt und den "Pirate Bay"-Technikern Gottfrid Svartholm Varg und Fredrik Neij zeigte es sich weiter, dass der Anklage offenbar neu war, dass Filesharing mit der BitTorrent-Technik nicht nur über einen, sondern über multiple Tracker erfolgen kann und aufgrund eingebauter Routingfunktionen es mit dem Material, das die Staatsanwaltschaft bislang vorgelegt habe, letztendlich unmöglich sei nachzuweisen, dass ein bestimmter Download tatsächlich über den "Pirate Bay"-Tracker vermittelt worden ist.

"Die ganze Anklage beruht auf technischer Unkenntnis der Staatsanwaltschaft", sagte Neij. "Ich kann mir vorstellen, dass der ganze Prozess wegen technischer Fragen, die die Anklage offenbar übersehen hat, platzt", bloggte am Dienstag bereits Sam Sundberg, Kulturredakteur und Filesharing-Experte der Tageszeitung Svenska Dagbladet und Mitverfasser eines Buches über "Pirate Bay".

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