gescheitert: "Nicht tragfähig"

Rückschlag für die "Freie Schule": Das Verwaltungsgericht erkennt vorerst kein "besonderes pädagogisches Interesse" an einer alternativen Grundschule und verhandelt erst wieder im Herbst

Nicht zu besetzen sind voerst die Plätze an der Freien Schule Bild: JAN ZIER

Eine Niederlage erlitten hat gestern die Elterninitiative der "Freien Schule Bremen". Vor dem Verwaltungsgericht musste sie ihre Klage auf Genehmigung vorläufig zurückziehen - aus rein formalen Gründen. Nun wird frühestens im Herbst erneut vor Gericht darüber verhandelt, ob die Bildungsbehörde die alternative, selbstverwaltete Grundschule genehmigen muss.

Ursprünglich wollte diese bereits zum Schuljahr 2007/08 starten. Bislang erkennt das Verwaltungsgericht allerdings kein "besonderes pädagogisches Interesse" der Öffentlichkeit an dem Konzept der Freien Schule. Genau das aber ist laut Grundgesetz die Voraussetzung dafür, dass eine Grundschule in privater, nicht weltanschaulich gebundener Trägerschaft überhaupt zulässig ist.

Gescheitert ist die reformpädagogische Bewegung gestern jedoch fürs erste an der Unzulässigkeit der eigenen Klage. Der Verein hatte es versäumt, rechtzeitig einen kurzen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid der Behörde einzulegen. Und zwar "ohne Not", wie der soeben zurückgetretene Vorstand Alfred Putzka vor Gericht eingestehen musste. Nun konnte er den Vorwurf der Behörde, die einmonatige Widerspruchsfrist um gut eine Woche versäumt zu haben, nicht widerlegen.

Damit erübrigte sich aus rechtlicher Sicht zunächst eine inhaltliche Auseinandersetzung - obwohl bereits ein neuer Genehmigungsantrag gestellt wurde. Zugleich ließ das Gericht erkennen, dass es inhaltlich weitgehend der ablehnenden Linie des Bildungsressorts folgt. Bildungssenatorin Renate Jürgens-Pieper (SPD) ist eine erklärte Gegnerin des Projekts.

Zwar sei die Kleinheit einer "Freien Schule" - sie soll maximal 45 Kinder aufnehmen - ein pädagogisches Konzept, so das Gericht. Eines, dass in Bremen bislang nirgendwo umgesetzt ist. Entscheidend sei jedoch die Frage, ob es sich "mit Gewinn" für das staatliche Schulsystem "fruchtbar" machen ließe. Die Behörde verneint das aus finanziellen Gründen und verweist ansonsten auf Modellprojekte und niedergelegte Grundsätze. Und dass die sechsjährige Freie Schule selbst verwaltet und basisdemokratisch sein soll, erkannte das Gericht zwar als durchaus neu für Bremen an. Jedoch sieht es darin in erster Linie ein politisches, nicht aber ein pädagogisches Konzept. Auch gegen eine enge Verzahnung von Schule und Kindergarten wurden Bedenken angemeldet.

Alles in allem biete die Idee der Freien Schule zwar "etwas Neues", in "Ansätzen" auch in pädagogischer Hinsicht. Und so sei das Konzept "nicht schlecht" - "aber am Ende bleibt zu wenig übrig". Das Gericht nennt es "nicht tragfähig" - und meldet weitere Bedenken an: Die Höhe des Schulgeldes etwa, die Vergleichbarkeit mit den Lernzielen und Fächern staatlicher Schulen oder die Frage des Überganges in weiterführende Einrichtungen.

Vor der Verhandlung vertrat der Verteidiger der Initiative, Matthias Westerholt, noch die Auffassung, das Konzept könne eigentlich gar nicht abgewiesen werden, weil es ja in Bremen einmalig sei. Ein Sprecher der Initiative nannte die Ablehnung eine "Farce". Zugleich warf Westerholt der Behörde vor, die Anforderungen "völlig zu überspannen". Was dort verlangt werde, bedeute ein Verbot privater Grundschulen in Bremen. Einen Ausweg gibt es doch: Wer eine neue Weltanschauungsschule errichten will muss kein "besonderes pädagogisches Interesse" nachweisen.

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