Marwa-Prozess in Dresden: Aussage hinter verschlossenen Türen

Bei dem Verfahren um den Mord an der Ägypterin Marwa El Sherbini ist am Donnerstag der Gutachter vor Gericht aufgetreten. Er sagte jedoch unter Ausschluss des Publikums aus.

Für die Aussage des Gutachters musste der Gerichtssaal geräumt werden. Bild: dpa

DRESDEN ap/taz | Der Prozess um die tödliche Messerattacke in einem Dresdner Gerichtssaal ist am Donnerstag mit der Vernehmung des psychiatrischen Sachverständigen fortgesetzt worden. Auf Antrag der Verteidigung des 28-jährigen Angeklagten schloss das Gericht allerdings die Öffentlichkeit für die Dauer der Befragung des Sachverständigen Stephan Sutarski aus. Die vorsitzende Richterin Birgit Wiegand begründete dies mit den schutzwürdigen Interessen des geständigen Täters.

In dem Gutachten würden nicht nur Umstände der Tat, sondern auch aus dem persönlichen Lebensbereich des Angeklagten Alex W. zur Sprache kommen, darunter Details aus seinem Familienleben, zu seiner Weltanschauung und zu seinem geistigen Gesundheitszustand, so die Richterin.

Dem vorläufigen Gutachten zufolge ist der Angeklagte voll schuldfähig. Unklar war jedoch noch die Frage, ob W. vor seiner Übersiedlung nach Deutschland in Russland womöglich wegen einer psychischen Erkrankung aus der Armee ausgemustert worden war. Die Richterin verwies darauf, dass das Gericht bislang keine Erkenntnisse dazu habe, weil die russischen Behörden eine entsprechende Anfrage bislang nicht beantwortet hätten.

Der Angeklagte stammt aus dem russischen Perm und war 2003 als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen. Zeugen beschrieben ihn als Einzelgänger und Ausländerhasser. W. hatte am Vortag zugegeben, die Ägypterin Marwa El Sherbini am 1. Juli im Dresdner Landgericht erstochen und ihren Mann lebensgefährlich verletzt zu haben, er bestritt aber, die Tat geplant und aus Fremdenhass gehandelt zu haben.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war das Motiv der Tat bloßer Hass auf Nichteuropäer und Muslime. Die 31-jährige schwangere Muslimin hatte kurz vor der Bluttat als Zeugin gegen den Russlanddeutschen ausgesagt, weil der sie als "Islamistin" und "Terroristin" beschimpft hatte.

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