Dopingskandal um Eisschnellläuferin: Bundesgericht bestätigt Pechstein-Sperre

Der Revisionsantrag von Claudia Pechstein gegen die Dopingsperre wurde abgelehnt. Jetzt will die Olympiasiegerin vor den Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Eisschnellläuferin Claudia Pechstein in Berlin bei der Pressekonferenz (am 06.08.09) über die Dopingvorwürfe gegen sie. Bild: dapd

LAUSANNE dpa | Das Schweizer Bundesgericht hat die Dopingsperre von Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein bestätigt. Die Richter in Lausanne wiesen den Revisionsantrag der Berlinerin gegen das entsprechende Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS ab. Das teilte das Bundesgericht am Freitag mit. Pechstein war wegen auffälliger Blutwerte gesperrt worden; die 38-Jährige beteuert ihre Unschuld.

Die fünfmalige Olympiasiegerin war vom Weltverband ISU am 3. Juli 2009 wegen Blutdopings gesperrt worden. Einen positiven Dopingbefund hat es allerdings nicht gegeben. Pechstein wurde aufgrund von Indizien gesperrt. Ihr Blutprofil zeigte nach ISU-Angaben Auffälligkeiten.

Die Sperre der ehemaligen Weltklasse-Athletin läuft bis zum 8. Februar 2011. Die CAS-Richter hatten die Sanktionen der ISU gegen Pechstein am 25. November 2009 aufgrund der vorliegenden Beweise bestätigt.

Für den Fall der nun besiegelten Niederlage vor dem Bundesgericht hatten Pechsteins Anwälte bereits den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angekündigt.

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