Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts: Pflicht zum Deutsch-Test wackelt
Nun soll der EuGH doch gefragt werden, ob Sprachtests für nachziehende Ehegatten gegen EU-Recht verstoßen. Linke und Grüne freuen sich über die Entscheidung.
FREIBURG taz | Müssen ausländische Ehegatten, die nach Deutschland ziehen wollen, zuvor einen Sprachtest bestehen? Die deutsche Rechtslage schreibt das seit 2007 vor. Möglicherweise verstößt dies jedoch gegen Europarecht - wie nun auch das Bundesverwaltungsgericht findet.
Seit August 2007 bekommen nachziehende Ehegatten in Deutschland nur noch dann eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich "zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen" können. Betroffen sind von der Regelung vor allem Türken, Russen und Kosovaren. Für EU-Staatsangehörige, Amerikaner und Bürger aus vielen anderen Industriestaaten gilt die Deutschpflicht allerdings nicht.
Der obligatorische Sprachtest könnte allerdings gegen die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung verstoßen. Danach dürfen EU-Staaten zwar nachziehende Ehegatten zu "Integrationsmaßnahmen" verpflichten, was das konkret bedeutet, ist aber bis heute umstritten. Sind damit nur Integrationskurse nach der Einreise gemeint oder auch Tests, die eine Einreise verhindern können?
Eigentlich sollte eine solche Auslegung der EU-Richtlinie vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgenommen werden. Doch das Bundesverwaltungsgericht sah in einem Grundsatzurteil im März 2010 dazu keinen Anlass. Es sei eindeutig, dass die EU-Richtlinie verbindliche Sprachtests zulasse.
AA hat bereits nachgegeben
Von dieser Haltung ist das Bundesverwaltungsgericht jetzt abgerückt. In einem neuen Beschluss, der an diesem Dienstag bekannt wurde, erklären die Leipziger Richter, dass die Frage doch dem EuGH vorgelegt werden sollte. Die Richter begründen ihren Sinneswandel mit einer Stellungnahme der EU-Kommission in einem niederländischen EuGH-Verfahren. Die Kommission hatte im Mai eine niederländische "Basis-Eingliederungs-Prüfung" für EU-widrig erklärt.
Das Bundesverwaltungsgericht konnte in seinem konkreten Fall die Frage jedoch nicht selbst dem EuGH vorlegen, weil das Auswärtige Amt bereits nachgegeben hatte. Es ging um eine kamerunische Frau mit drei Kindern, die zu ihrem Mann nach Deutschland nachziehen wollte und keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisen konnte. Das Auswärtige Amt hat der Mutter und ihren Kindern inzwischen Visa erteilt, es ging in Leipzig also nur noch um die Frage, wer die Kosten des Prozesses tragen muss.
Wenn demnächst also Verfahren beim EuGH vorgelegt werden, bestehen gute Chancen, dass dieser die deutsche Pflicht zu Sprachtests beanstandet und sie dann abgeschafft werden müssen. Sicher ist dies freilich nicht.
Die Abgeordneten Memet Kilic (Grüne) und Sevim Dagdelen (Linke) begrüßten gestern schon mal die neue Linie des Bundesverwaltungsgerichts. Und Dagdelen forderte darüber hinaus: "Die Bundesregierung muss jetzt die diskriminierende Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sofort zurücknehmen." Bisher hatte sich die Bundesregierung auf das Leipziger Urteil vom März 2010 berufen, wonach keine Probleme mit dem EU-Recht bestehen.
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