Einkommenssteuer für Freiwilligendienste: Schäuble will Engagement besteuern

Der Finanzminister möchte Wehrdienstleistende und Bufdis Einkommenssteuer zahlen lassen. Der Plan trifft auf Widerstand im Kabinett und bei der Opposition.

Freiwillige Wehrdienstleistende sollen, laut Plänen des Finanzministeriums, in Zukunft auch Einkommensteuererklärungen ausfüllen. Bild: dpa

BERLIN taz | Auf harsche Kritik stößt der Plan von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), künftig freiwillig Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst (BFD) zu besteuern. Das Vorhaben geht aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 hervor.

„Der Freiwilligendienst darf nicht geschwächt werden“, warnte FDP-Finanzexperte Volker Wissing. Für den Fall, dass es zu einer Besteuerung kommt, fordert er eine Solderhöhung. Verärgerte Stimmen kamen auch aus dem Verteidigungsministerium und dem Familienministerium. „Eine solche Regelung wäre ein falsches Signal angesichts des hohen Engagements der Freiwilligen“, sagt die Sprecherin des Familienministeriums, Katja Laubinger.

Wenig Gegenliebe findet das Vorhaben zudem bei der Opposition. Heidrun Dittrich von der Linken bezeichnete die Idee als „absolut unsozial“. Die Betroffenen würden sich freiwillig bei niedrigem Lohn für das Gemeinwesen engagieren und dürften nicht zusätzlich auch noch Abgaben leisten müssen.

Beim Finanzministerium weist man die Vorwürfe zurück. „Es handelt sich um ein Einkommen wie in anderen Bereichen auch. Deshalb ist unser Haus der Auffassung, dass es zu besteuern ist“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums. Freiwilligendienstleistende dürften nicht anders behandelt werden als etwa Niedrigverdiener.

Unter der Steuerpflichtgrenze

Fakt ist, das längst nicht alle Freiwilligen betroffen wären. Die Teilnehmer des BFD (Bufdis) lägen mit ihrem monatlichen Einkommen von bis zu 336 Euro unter der Steuerpflichtgrenze. Über 90 Prozent der rund 35.000 Bufdis müssten keine Abgaben zahlen, erklärte das Familienministerium. Doch könnten jene, die verheiratet sind, Rente oder ein Zweitgehalt beziehen, zur Kasse gebeten werden.

Anders sieht es hingegen bei den freiwillig Wehrdienstleistenden aus. Mit einem Sold zwischen 777 und 1.146 Euro kommen manche über die Freibetragsgrenze hinaus. Sie müssten mit Abgaben von bis zu 65 Euro monatlich rechnen, teilte das Verteidigungsministerium mit.

Ulrich Kirsch, Vorsitzender des Bundeswehrverbandes, fürchtet, dass sich nun weniger Freiwillige melden werden. Für ihn käme die Besteuerung nur in Frage, wenn der Wehrsold erhöht würde, sagte er der Berliner Zeitung. „In der Sache ist noch nichts entschieden“, beruhigte Regierungssprecher Steffen Seibert. Die Abstimmung zwischen den Ressorts beginne jetzt erst.

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