Streit um Steuern für Wehrdienstleistende: "Das verstehe wer will"

Die Pläne von Finanzminister Schäuble Wehrdienstleistende zu besteuern, stoßen auf Unverständnis. Der CDU-Politiker Beck befürchtet, Steuern könnten Rekruten abschrecken.

„Nicht die Spielregeln ändern“: Rekruten gehen davon aus, dass ihr Sold steuerfrei ist. Bild: dapd

BERLIN dapd | Die Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur Besteuerung von Wehrdienstleistenden bringen laut einem Zeitungsbericht nicht allen Soldaten Nachteile. Die Süddeutsche Zeitung berichtete, viele Soldaten könnten in den ersten sechs Monaten des Wehrdienstes Kindergeld bekommen. Die Kritik an der möglichen Besteuerung riss indessen nicht ab. Der Wehrbeauftragte des Bundestags, Hellmut Königshaus, sprach von einem Vertrauensbruch.

Die Süddeutsche Zeitung schreibt, Schäuble wolle laut Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 die ersten sechs Monate des Wehrdienstes als Ausbildungszeit anerkennen. Damit erhielten die Eltern des Soldaten oder auch dieser selbst für ein halbes Jahr Kindergeld in einer Gesamthöhe von 1.100 bis 1.300 Euro.

Das kompensiere die möglichen Steuerzahlungen in vielen Fällen. Für viele Dienstleistende hätte die Besteuerung ohnehin nur geringe finanzielle Auswirkungen, weil ihr Jahressalär den steuerlichen Grundfreibetrag von gut 8.000 Euro kaum übersteige.

Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes erhalten bis zu 336 Euro. Ihnen steht der Zeitung zufolge für die Dienstzeit schon heute Kindergeld zu, wenn sie nicht älter als 25 Jahre sind.

Für die FDP zu kompliziert

Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Volker Wissing, kritisierte die Neuregelung als unverständlich. „Die Eltern erhalten Kindergeld, während die Freiwilligen ihr Gehalt versteuern müssen“, sagte Wissing dem Düsseldorfer Handelsblatt. „Das verstehe wer will, ich jedenfalls nicht.“

Der verteidigungspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Ernst-Reinhard Beck (CDU), sagte, wer sich zum Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst melde, leiste einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Dieses Engagement dürfe nicht durch unnötige Steuern beeinträchtigt werden.

Das Vorhaben des Finanzministeriums, den Wehrsold und die Bezüge der Bundesfreiwilligendienstleistenden wie jedes Einkommen zu versteuern, sei ein falsches Signal. „Durch eine Besteuerung der ohnehin nicht gerade üppigen Bezüge würde der Dienst für sie uninteressant“, sagte Beck der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung.

Der Wehrbeauftragte Königshaus sagte: „So geht das nicht! Das ist ein Bruch des Vertrauens.“ Wer sich für den Wehr- oder Freiwilligendienst entschieden hat, sei davon ausgegangen, dass seine Bezüge steuerfrei sind. Darauf müsse er sich verlassen können. „Man kann jetzt nicht einfach während des Spiels die Regeln ändern“, sagte der FDP-Politiker der Passauer Neuen Presse.

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