Telefónica und Datenschutz: Endlich mal Lob für Telefonkonzern

Telefónica plant doch nicht, Bewegungsdaten von O2-Kunden zu verkaufen. Das erfreut Datenschützer. Damit sind aber nicht alle Probleme gelöst.

Der Mobilfunkkonzern Telefónica verkauft zwar doch keine Bewegungsdaten der Kunden, speichert diese aber zu lange. Bild: dpa

BERLIN taz | Kunden des Mobilfunkanbieters O2 in Deutschland müssen doch nicht befürchten, dass ihre Standortdaten vermarktet werden – zumindest vorerst. Nach der Ankündigung des Mutterkonzerns Telefónica, auf die Einführung eines entsprechenden Produkts verzichten zu wollen, loben Datenschützer die Entscheidung. „Es ist das einzig Richtige, was sie machen konnten“, sagt Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Offen ist allerdings, wie lange die Aussage des Unternehmens gilt. Denn Telefónica-Sprecherin Katja Hauß will eine Einführung für die Zukunft nicht komplett ausschließen, betont aber gleichzeitig: „Auf die Daten in Deutschland wird nicht zugegriffen, und es gibt auch keine Pläne, das zu ändern.“ Hauß betont außerdem, dass Daten von O2-Kunden, die per Roaming im Ausland telefonieren, nicht verwendet werden sollen.

Der Konzern hatte Anfang Oktober eigens eine neue Abteilung gegründet. Die Idee dahinter: Ein Vermieter von Werbetafeln beispielsweise könnte Informationen darüber erhalten, wie viele Nutzer seine Plakate passieren und wie lange sie möglicherweise davor ausharren. Datenschützer kritisierten die Pläne.

„Für die Auswertung der Kundendaten muss eine Einwilligung vorliegen, oder sie müssen vollständig anonymisiert werden“, sagte Marit Hansen, Schleswig-Holsteins stellvertretende Datenschutzbeauftragte. Das Problem dabei: Bewegungsdaten lassen sich kaum anonymisieren, weil etwa schon ein regelmäßig zurückgelegter Weg Schlüsse auf eine Person zulässt.

Trotz des Einlenkens gibt es laut Hülsmann weiterhin Probleme: „Es hat sich gezeigt, dass einige Firmen die Standortdaten länger speichern, als sie dürften.“ Ans Licht kam das im vergangenen Jahr durch ein internes Papier der Münchner Generalstaatsanwaltschaft. Daraus ergab sich: Die Anbieter speichern bis zu einem halben Jahr, wer wann aus welcher Funkzelle telefoniert oder eine SMS versendet hat. Eigentlich müssten die Daten spätestens nach der Abrechnung gelöscht werden.

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