NPD muss Schüler entschädigen: Unfreiwillige Statisten im Wahlkampf
Die NPD nutzte ungefragt Filmaufnahmen von Jugendlichen für ein Wahlkampfvideo. Das geht so nicht, urteilte ein Gericht. Die Schüler bekommen je 1.000 Euro.
SCHWERIN dpa | Sie wurden ungefragt zu Darstellern eines NPD-Wahlkampfvideos – dafür hat ein Schweriner Gericht zwölf Jugendlichen eine Entschädigung zugesprochen. Der stellvertretende NPD-Bundesvorsitzende Frank Schwerdt muss wegen des illegalen Filmens der Schüler insgesamt 12.000 Euro zahlen. Jeder Schüler soll 1.000 Euro bekommen. Diese Entscheidung gab das Amtsgericht Schwerin am Freitag bekannt.
Die Neuntklässler aus dem Kreis Vorpommern-Greifswald waren mit ihrem Sozialkundelehrer vor der Landtagswahl 2011 in der Stadt zum Thema Wahlkampf unterwegs. Der Spitzenkandidat der rechtsextremen NPD, Udo Pastörs, steuerte auf die Gruppe zu und redete etwa eine halbe Stunde auf sie ein.
Ein NPD-Aktivist filmte die Szene, später wurde das 17-Minuten-Video online gestellt. Die Eltern der Jugendlichen wurden nicht um Zustimmung gebeten. Für das Gericht war Schwerdt der presserechtlich Verantwortliche. Gegen das Urteil kann er noch Berufung einlegen.
Die Jugendlichen seien instrumentalisiert worden, sagte der Richter. Allerdings sei auch der Lehrer der Schulklasse nicht schuldlos am Entstehen des NPD-Videos. Er habe nicht verhindert, dass Pastörs seine „Propagandarhetorik des Dritten Reichs“ vor den Schülern ausgebreitet habe. Der Lehrer habe ihn vielmehr nach dem Motto: „Na, fragen wir ihn doch gleich mal“ regelrecht eingeladen. Die Schüler hatten jeweils 2.000 Euro Entschädigung verlangt.
Der Anwalt der Kläger, Johannes Menting, zeigte sich dennoch zufrieden mit dem Urteil. Das Gericht habe festgestellt, dass die NPD sich nicht auf Kosten von Jugendlichen profilieren dürfe.
Leser*innenkommentare
DaW
Gast
@ Ewald Gerber:
Es wird Sie schockieren und womöglich nicht in Ihr Weltbild vom linksgrünen Mainstream passen: Ja.
Grim
Gast
@Ewald Gerber
Aber natürlich, angenommen besagte Jugendliche haben damit ein ebenso großes Problem für deren Wahlkampf missbraucht zu werden wie bei der NPD. Ist bloß (zum Glück) wesentlich weniger wahrscheinlich. Nazi sein muss echt schwer sein, die meisten Leute sind einfach nicht ihrer Meinung. Buhuhu, mir kommen die Tränen. -_-
sputnik
Gast
"Wenn Grüne oder Linke ungefragt Filmaufnahmen machen.
Müssen die auch Entschädigung zahlen?"
Wusste noch nicht, dass Grüne und Linke das "System" abschaffen, alle "Ausländer" de- bzw. exportieren und menschenrechtswidrige Ziele erreichen wollen. Und nebenbei heimtückisch Unbeteiligte zum Bestandteil ihrer Propaganda dafür machen. Aber danke für die Darlegung Ihrer Geisteswelt.
Falko
Gast
@ewald gerber:
Da diese offenbar (so soll es ihr Kommentar schließlich nahelegen) bisher nicht zu entsprechenden Strafen verurteilt wurden, haben sie ein derartiges Verbrechen gegen die bürgerlichen Freiheitsrechte offenbar auch nicht begangen. Solange keine rechtskräftige Verurteilung besteht gilt die Unschuldsvermutung auch für Institutionen.
Sollte natürlich ein entsprechendes Urteil existieren, so wäre der Tenor (nur die ach-so-bemitleidenswerte NPD habe mit den "Tücken" des Rechtsstaates zu kämpfen) ihrer Frage in das Gegenteil verkehrt.
Wie mans also dreht und wendet: Ihr Kommentar entbehrt jeglicher geistiger Leistung und verschwendet die Lebenszeit aller Personen, die ihn lesen, als auch knappe Ressourcen indem sowohl für ihn als auch die erfolgten Reaktionen Serverkapazität und Strom verschwendet wird.
An dieser Stelle lässt sich der bürgerliche Rechtsstaat tatsächlich kritisieren, denn wieso gilt die Äußerungsfreiheit auch für derartigen Müll?
Mit freundlichen Grüßen
Falko
Naka
Gast
@ewald gerber
Ja, jeder kann bei Missbrauch der Rechte am eigenen Bild verklagt werden und muss gegebenenfalls Entschädigung zahlen, falls die Personen als Einzelpersonen erscheinen und nicht anonymisiert wurden. Bei Minderjährigen sind die Eltern mit entscheidungsberechtigt.
Also mal den Ball flach halten, das Urteil hat nix mit der Gesinnung der Partei zu tun, sondern mit deren Missbrauch der Persönlichkeitsrechte.
jemand
Gast
Vielleicht, wenn die Eltern auch klagen.
Nur würden die das wahrscheinlich nicht tun, da es keine solche Schande darstellen würde mit diesen Parteien in Verbindung gebracht zu werden.
iBot
Gast
Nein, für Grüne und Linke gelten keine Persönlichkeitsrechte.
Was soll die Frage? oO
Jürgen Cziczkus
Gast
Das Urheberrecht ("Bildnis") gilt auch für "andere" Parteien.......
Selbst die Grünen haben sich vor 10 Jahren mit einem neuen Konzept zum Urheberrecht die Finger verbrannt.
In diesem Zusammenhang ist auch das neue (?)-schon beschlossen?- Leistungsschutzrecht interessant.
Eine Reform des Urheberrechts ist wie Sie sicher wissen, ein originäres Thema der Piraten.
mfg
Leser
Gast
Was heißt: "Allerdings sei auch der Lehrer der Schulklasse nicht schuldlos am Entstehen des NPD-Videos. Er habe nicht verhindert, dass Pastörs seine „Propagandarhetorik des Dritten Reichs“ vor den Schülern ausgebreitet habe. Der Lehrer habe ihn vielmehr nach dem Motto: „Na, fragen wir ihn doch gleich mal“ regelrecht eingeladen."
Es ist wohl die Aufgabe eines Lehrers - ein paar Zeilen weiter oben sogar als Sozialkundelehrer bezeichnet - seine Schülern zu zeigen, dass man auch Thesen aus dem rechten Eck hinterfragen kann und soll. Und das bedeutet noch lange nicht, dass er zugestimmt hat, dass seine Schüler aufgenommen werden.
Uli
Gast
Und das Geld wird hoffentlich an antifaschistische Aktionen oder der Opferhilfe Rechter Gewalt gespendet oder?
Georg
Gast
Politische Justiz, mal in einer neuen Facette
Ratteasd
Gast
Wenn sie dafür von den Gefilmten verklagt werden, ja.
Was für eine schwachsinnige Frage.
ewald gerber
Gast
Wenn Grüne oder Linke ungefragt Filmaufnahmen machen.
Müssen die auch Entschädigung zahlen?