Urteil zur Entführung Khaled el Masris: Mazedonien muss zahlen

Wegen der Entführung Khaled El Masris wurde Mazedonien vom Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Masri soll 60.000 Euro Schmerzensgeld erhalten.

Soll Schmerzensgeld von Mazedonien bekommen: Khaled el Masri. Bild: reuters

FREIBURG taz | Mazedonien muss dem deutschen CIA-Entführungsopfer Khaled El Masri 60 000 Euro Entschädigung zahlen. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Damit wurde erstmals ein europäischer Staat wegen Teilnahme am US-Entführungsprogramm verurteilt.

Der gebürtige Libanese Khaled El Masri war 1985 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen, seit 1994 hatte er die deutsche Staatsbürgerschaft und lebte in Neu-Ulm. Ende 2003 reiste er per Bus nach Mazedonien, um dort einen billigen Urlaub zu verbringen. Dort wurde er jedoch von mazedonischen Geheimdienstlern verhaftet, 23 Tage lang verhört und am Ende dem US-Geheimdienst CIA übergeben. Die CIA flog ihn nach Afghanistan, wo El Masri weitere Monate verhört und misshandelt wurde.

Als die US-Amerikaner einsahen, dass El Masri ungefährlich war, brachten sie ihn Mitte 2004 nach Europa zurück und setzten ihn in Albanien aus. Bis heute ist offen, ob El Masri Opfer einer Namensverwechslung war oder aufgrund seiner Kontakte zum islamistischen Multikulturhaus in Neu-Ulm verdächtig schien. Eine Klage El Masris gegen die US-Regierung wurde 2007 in den USA nicht zugelassen. Begründet wurde dies mit dem Schutz von Staatsgeheimnissen.

Jetzt wurde Mazedonien für seinen Anteil an dem ungeheuerlichen Vorgang verurteilt. Der Gerichtshof für Menschenrechte wertete es als Verletzung von El Masris Freiheitsrechten, dass er in Mazedoniens Hauptstadt Skopje 23 Tage lang gegen seinen Willen in einem Hotel festgehalten wurde. Weder habe es einen Haftbefehl gegeben noch sei das Hotel ein regulärer Haftort gewesen. Zwar wurde in dem Hotel keine Gewalt angewandt, allerdings drohten die mazedonischen Beamten El Masri zu erschießen, wenn er das Hotel verlasse. Dies wurde vom Gerichtshof als „unmenschliche Behandlung“ gewertet.

Vergewaltigung durch CIA-Beamte

Zugerechnet wurde Mazedonien auch die Behandlung El Masris nach der Übergabe an CIA-Agenten. Diese schlugen ihn erst einmal zusammen und vergewaltigten ihn anal mit einem Gegenstand. Da mazedonische Beamte anwesend waren und der Vorfall auf mazedonischem Gebiet stattfand, wurde der Balkanstaat nun auch wegen „Folter“ verurteilt. Sogar die Behandlung El Masris durch die CIA in Afghanistan musste sich Mazedonien zurechnen lassen.

El Masri sei bewusst der Gefahr unmenschlicher Behandlung durch die CIA ausgesetzt worden, betonten die Straßburger Richter. Schon damals sei die sogenannte „Rendition“-Praxis der USA bekannt gewesen, Terrorverdächtige in Länder zu entführen, wo sie ohne rechtsstaatliche Grenzen verhört werden können. Dass El Masri nach Afghanistan gebracht werden sollte, sei aus den vorliegenden Flugpapieren ersichtlich gewesen.

Auch eine mangelhafte nachträgliche Untersuchung des Vorgangs warf der Gerichtshof dem mazedonischen Staat vor. Mazedonien hatte bestritten, El Masri an die CIA übergeben zu haben. Vielmehr sei er freiwillig in den Kosovo weitergereist. Der Gerichtshof für Menschenrechte erklärte nun aber - wie zuvor schon zahlreiche internationale Gremien - die Darstellung El Masris für glaubwürdig.

Die Entscheidung des Gerichtshofs fiel einstimmig. Rechtsmittel sind keine mehr möglich, da der Fall gleich von der Großen Kammer des Gerichtshofs mit 17 Richtern entschieden wurde.

El Masri sitzt derzeit in Deutschland in Haft. Nach der Entführung hatte der traumatisierte Mann nicht mehr Fuß fassen können und fiel immer wieder durch Körperverletzungsdelikte auf.

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