UNO behindert Kongo-Friedensprozess: Reiseverbot für Rebellen

Kurz vor den nächsten Friedensgesprächen verhängt die UNO Sanktionen. Die M23-Rebellen dürfen möglicherweise nicht zum Treffen mit Kongos Regierung fahren.

Schweres Geschütz: M23-Rebell mit Panzerfaust. Bild: dapd

BERLIN taz | Der Beschluss in New York fiel mitten in der weihnachtlichen Sitzungspause: Am 31. Dezember verhängte das UN-Sanktionskomitee, das das UN-Waffenembargo gegen bewaffnete Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo überwacht, ein kollektives Reise- und Finanztransaktionsverbot gegen die kongolesische Rebellenbewegung M23 (Bewegung des 23. März).

Die M23, die gegen Kongos Armee im Osten des Landes kämpft, steht nun auf der UN-Liste von Personen, gegen die alle Staaten „die Einreise oder den Transit durch ihr Territorium verhindern“ sowie „Guthaben, andere Finanzmittel und ökonomische Ressourcen auf ihrem Gebiet, die direkt oder indirekt im Besitz oder unter Kontrolle solcher Personen stehen, sofort einfrieren“ sollen.

Bisher standen auf dieser seit 2005 geführten und ständig aktualisierten Liste nur Einzelpersonen – darunter mehrere M23-Kommandanten und Unternehmen. Mit der M23 wird jetzt erstmals eine Organisation als Ganzes gelistet, separat M23-Präsident Jean-Marie Runiga. Um das Gleichgewicht zu wahren, setzte das UN-Komitee auch den schärfsten Gegner der Tutsi-geführten M23 auf die Liste: die im Kongo kämpfende ruandische Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas). Ihre Führer stehen allerdings schon seit 2005 darauf.

Der Beschluss des UN-Sanktionskomitees kommt zur Unzeit. Kongos Regierung verhandelt mit der M23 im Rahmen eines regionalen Friedensprozesses. Nur gegen die Zusage dieser Gespräche hatte sich die M23 Ende November aus der Provinzhauptstadt Goma zurückgezogen, die sie zehn Tage lang kontrollierte. Die Gespräche begannen am 9. Dezember in Uganda und wurden kurz vor Weihnachten auf den 4. Januar 2013 vertagt.

„Manipulation der UNO“

Mit dem UN-Reiseverbot darf Uganda jetzt aber strenggenommen keine M23-Delegation mehr ins Land lassen. Was das bedeutet, ist noch unklar. Die M23 nannte den UN-Beschluss eine „Manipulation der UNO“ durch Kongos Regierung.

Der Sanktionsbeschluss gegen die M23 misst mit zweierlei Maß. Begründet wird er mit nicht näher aufgeführten „Massentötungen von Zivilisten“ sowie 46 Vergewaltigungen und 146 Zwangsrekrutierungen von Kindern durch die M23 seit Juli 2012.

Zum Vergleich: Kurz vor Weihnachten warf die UN-Menschenrechtskommission Kongos Regierungsarmee 126 Vergewaltigungen allein zwischen dem 20. und 30. November vor. Frühere UN-Untersuchungen nennen andere Milizen als die M23 im Ostkongo als die Haupttäter von Massakern. Dennoch gelten jetzt gegen die M23 die schärfsten UN-Strafmaßnahmen.

Unidentifizierbare Hubschrauber im Tiefflug

Offenbar lässt die UNO jetzt die Muskeln spielen, nachdem intern kritisiert worden war, dass die Blauhelmsoldaten in Goma im November nicht die Einnahme der Stadt durch die Rebellen verhindert hatten. Regelmäßig patrouillieren jetzt nachts UN-Kampfhubschrauber über M23-Stellungen nördlich von Goma. Zweimal sind solche Hubschrauber unter Beschuss geraten, zuletzt am 26. Dezember. In einer am Mittwoch verbreiteten Erklärung „bedauerte“ die M23 dies und führte aus, die Hubschrauber seien unangekündigt, unidentifizierbar und im Tiefflug gekommen.

Zuvor hatte die UN-Mission im Kongo gewarnt, dass „jeder Angriff auf UN-Streitkräfte ein Kriegsverbrechen ist“. Auffallend milder war die UN-Reaktion ausgefallen, als im Südsudan die Regierungsarmee vor kurzem einen UN-Hubschrauber abschoss, wobei alle vier Besatzungsmitglieder starben. Die dortige UN-Mission sprach den Hinterbliebenen ihr Beileid aus. Der UN-Sicherheitsrat äußerte „Bedauern“.

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