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Die liberale Justiz hat schon so manches Todesopfer gefordert. Einen Triebtäter kann man mit einer elektronischen Fessel nicht von neuen Taten abhalten. Diese Täter dürften nur auf freien Fuß gesetzt werden, wenn sie sich mit einem entsprechenden chirurgischen Eingriff bereit erklären.
Es kann nicht sein, dass das Wohl eines Täters über dem Gemeinwohl steht. Was sollen die Opfer wohl sagen und fühlen, wenn sie sich plötzlich ihrem Peiniger wieder gegenüber stehen?
Tendenziell und vom humanistischen Standpunkt ist das eine großartige Sache. Man darf hier nicht die Kinderkrankheiten einer neuen Technik in den Vordergrund stellen, um es nach den ersten Misserfolgen in Bausch und Bogen zu verdammen. Dem muß man Zeit geben, sich zu entwickeln. Theoretisch kann man eine Fußfessel auch so groß und leistungsfähig bauen, dass man den Überwachten gegen seinen Willen im Frühtau zu Berge wandern lassen kann, bis er froh ist, artig auf einen Stuhl sinken zu dürfen.
Nein Herr Rath.
Es geht nicht um die Zuverlässigkeit und Verhinderungsquote einer Fußfessel sondern darum, dass überhaupt Schwerkriminelle auf Kinder losgelassen werden.
Wer schon einmal ein Kind mißbraucht oder gar getötet hat, hat sein Recht auf einen Platz in der Gesellschaft verwirkt.
Das Mitgefuehl mit dem Opfer scheint bei Herrn Rath nicht sehr ausgepraegt zu sein.
Es ist ein Skandal dass er vor Gericht steht weil dieses Verbrechen haette verhindert werden muessen.
Dieses Mal sollen Funkgeräte der Hisbollah-Miliz detoniert sein, in mehreren Gebieten auch Solaranlagen. Die Extremisten kündigen Vergeltung an.
KOMMENTAR ELEKTRONISCHE FUßFESSEL: Die Ungefesselten
Solange mit elektronischen Fußfesseln keine übertriebenen Erwartungen verbunden sind, sind sie sinnvoll. Denn dass sie Verbrechen verhindern, hat nie jemand behauptet.
Vielleicht ist ja der Begriff „elektronische Fußfessel“ an manchem Missverständnis schuld. Zwar ist hier ein elektronischer Sender wie eine Fessel an den Fuß einer überwachten Person gebunden – aber diese Person ist nicht an einem bestimmten Ort „gefesselt“. Sie kann sich vielmehr frei bewegen. Die Polizei kann mit Hilfe des Senders nur ihre Wege nachvollziehen und kontrollieren, ob sie zum Beispiel rechtzeitig nach Hause oder zur Arbeit kam.
Dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung Verbrechen sicher verhindert, hat nie jemand versprochen. Es ist deshalb auch nicht Ausdruck eines Skandals, dass in München nun ein Mann vor Gericht steht, der „trotz“ einer elektronischen Fußfessel ein siebenjähriges Mädchen missbraucht hat.
Grundsätzlich ist der Ansatz sinnvoll, entlassene Straftäter elektronisch zu überwachen – wenn eine gewisse Gefahr besteht, dass sie erneut schwere Gewalt- oder Sexualstraftaten begehen. Wer weiß, dass er überwacht wird, hat eine zusätzliche Hemmung, Straftaten zu begehen. Außerdem können ehemalige Opfer geschützt werden, wenn ihr Viertel zur No-go-Area erklärt wird, dessen Betreten Alarm auslöst.
Solange keine übertriebenen Erwartungen mit der Fußfessel verbunden sind, kann sie als Instrument einer liberalen Kriminalpolitik verstanden werden. Ein Gericht wird sich im Fall von Restzweifeln leichter tun, jemand aus der Sicherungsverwahrung zu entlassen, wenn dieser dann nicht völlig unkontrolliert in Freiheit kommt.
Die meisten Alarme werden ausgelöst, weil der Akku des Senders nicht mehr genug Strom liefert. Der Überwachungsapparat ist so vor allem mit der eigenen Verwaltung beschäftigt. Das ist Geldverschwendung, erzeugt ein fatales Gefühl von Sicherheit und schikaniert die Überwachten.
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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