Nächster Schwenk der Regierung: Innenminister für NPD-Verbotsantrag
Jetzt doch: Die Kanzlerin und Innenminister Friedrich sind für einen eigenen NPD-Verbotsantrag der Regierung. Die FDP ist noch skeptisch. Kritik kommt von den Grünen.
BERLIN dpa | Nach dem Bundesrat wird jetzt aller Voraussicht nach auch die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht einen Antrag zum Verbot der rechtsextremen NPD stellen. „Ich gehe davon aus, dass wir keine andere Möglichkeit haben, als selber einen Antrag zu stellen“, erläuterte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Montagabend nach Angaben von Teilnehmern bei einer Sitzung der CSU-Landesgruppe im Bundestag.
Der Minister machte deutlich, dass die Bundesregierung den Antrag der Länder mit aller Kraft unterstützen wolle. „Wir müssen dafür sorgen, dass der Antrag der Länder Erfolg hat“, sagte er den Angaben zufolge.
Bislang hatte Friedrich erhebliche rechtliche Bedenken über einen Verbotsantrag geäußert - auch der Koalitionspartner FDP ist skeptisch. Für einen eigenen Antrag der Bundesregierung ist ein Beschluss des Kabinetts nötig.
CDU-Chefin Merkel hatte nach Angaben aus der Union bereits in der vergangenen Woche intern signalisiert, dass die Regierung aus ihrer Sicht neben dem Bundesrat einen gesonderten Verbotsantrag in Karlsruhe stellen solle. Am Rande ihres Türkei-Besuches sagte die Kanzlerin dazu am Montag, eine Entscheidung sei noch nicht gefallen. Das werde bis Ende März passieren.
Verhalten des Bundestags noch unklar
Der Bundesrat hatte im Dezember beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag auf ein NPD-Verbot zu stellen. Wie sich der Bundestag verhält, ist noch offen. 2003 war ein Verbotsverfahren von Regierung, Bundestag und Länderkammer in Karlsruhe gescheitert.
Die SPD kritisierte, Lippenbekenntnisse von Merkel und Friedrich reichten nicht. Merkel dürfe sich „nicht hinter dem Bundesrat verstecken“, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann dem Nachrichtenportal Spiegel Online.
Kritik kam auch vom Parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck. „Ein eigener NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung ändert nichts an der mangelhaften Qualität der Beweissammlung durch die Innenminister“, erklärte der Grünen-Politiker. „Das Bundesverfassungsgericht wird sich am Ende nicht von der Summe der Anträge beeindrucken lassen, sondern nur von deren Substanz.“
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