Hypotheken in Spanien: Zu Unrecht geräumt

Das spanische Verfahren zu Zwangsräumungen ist rechtswidrig, sagt der Europäische Gerichtshof. Die Bürger würden zu wenig geschützt.

Wohnen in Torremolinos, Spanien. Bild: reuters

MADRID taz | Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuG) hat am Donnerstag das spanische Verfahren zur Zwangsräumung von Wohnungen für unrechtmäßig erklärt. Nach einer Entscheidung der Richter verstößt die spanische Gesetzgebung gegen den im EU-Recht verankerten Verbraucherschutz. In dem Urteil entschied das EU-Gericht, dass die spanischen Gesetze den Bürgern keinen ausreichenden Schutz vor missbräuchlichen Klauseln in Hypothekenverträgen böten.

Der Prozess vor dem EuG geht auf die Anfrage eines Richters aus Barcelona zurück. Er musste über einen Fall befinden, bei dem die Zwangsräumung vollstreckt worden war, obwohl der Betroffene, ein marokkanischer Einwanderer, gegen die Sparkasse Catalunyacaixa geklagt hatte, weil der Kreditvertrag seiner Ansicht nach missbräuchliche Klauseln enthielt. Beide Verfahren – das der Zwangsräumung und das der Vertragsüberprüfung – sind nach spanischem Recht voneinander unabhängig.

Die Räumung wird durch die Klage gegen die Bedingungen des Kreditvertrags nicht aufgeschoben. Schlimmer noch: „Wenn eine mit Hypothek belastete Sache endgültig einem Dritten – z.B. einer Bank – zugeschlagen wird, kann dies darüber hinaus im spanischen Vollstreckungsrecht grundsätzlich nicht mehr rückgängig gemacht werden“, analysiert das Luxemburger EU-Gericht. Diese Prozedur verstoße eindeutig gegen europäisches Verbraucherrecht.

„Das bisherige spanische Gesetz schützt den Starken der beiden Vertragspartner“, erklärt die Sprecherin der Plattform der Opfer der Hypotheken (PAH) Ada Colau in Madrid. „Nach vier harten Jahren bekommen wir endlich Recht“, zeigt sie sich zufrieden. Das Urteil aus Luxemburg muss sofort von den spanischen Gerichten bei ihrer Rechtsprechung umgesetzt werden. Das zögert viele Räumungsverfahren zumindest bis zur Überprüfung des Kreditvertrages hinaus. In den vergangenen vier Jahren wurden über 330.000 Räumungsverfahren eingeleitet. 600 Räumungen konnten durch Proteste verhindert werden.

„Die Regierung muss jetzt umdenken“, fordert Colau. Ihre PAH hat zusammen mit anderen Organisationen und Gewerkschaften vor genau einem Monat ein von 1,4 Millionen Bürgern unterschriebenes Volksbegehren im Parlament eingebracht. Es liegt derzeit im Wirtschaftsausschuss. Es sieht einen sofortigen Stopp aller Räumungen, Sozialmieten für bereits Geräumte sowie einen kompletten Schuldenerlass bei Zwangsräumung vor. Bislang versucht die Bank oder Sparkasse, die Wohnung zu versteigern, oder sie nimmt sie zum aktuellen Marktwert zurück. Der Rest der Hypothek muss weiter abbezahlt werden.

„Das passiert in keinem anderen Land in Europa“, beschwerte sich Colau in einem Interview kurz vor dem Urteil. „Weil Du einmal eine Hypothek unterschrieben hast, wirst Du lebenslang geächtet. Jederzeit kann ein Teil des Einkommens oder eine Erbschaft gepfändet werden, sie können kein Telefon anmelden und nicht einmal eine Waschmaschine auf Raten kaufen.“

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