Opposition in der Ukraine: Teilerfolg für Julia Timoschenko

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Ukraine. Die Politikerin sei „willkürlich und ungesetzlich“ in Untersuchungshaft gewesen.

Hatte nicht mit allen Beschwerden vor Gericht Erfolg: Die Oppositionspolitikerin Julia Timoschenko. Bild: dapd/ap

FREIBURG taz | Die Ukraine hat die Rechte der damaligen Oppositionsführerin Julia Timoschenko verletzt. Die Anordnung von Untersuchungshaft im August 2011 war „ungesetzlich und willkürlich“. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Misshandlungsvorwürfe Timoschenkos hatten allerdings keinen Erfolg.

Julia Timoschenko war 2004 eine Anführerin der Orangenen Revolution in der Ukraine und verdrängte dabei den heutigen Präsidenten Viktor Janukowitsch von der Macht. Später war sie mehrere Jahre Premierministerin. Janukowitsch gewann allerdings 2010 die Präsidentschaftswahlen gegen Timoschenko.

Seitdem wird Timoschenko von der ukrainischen Justiz verfolgt. So wurde sie im Oktober 2011 wegen Amtsmissbrauchs beim Abschluss eines Gasvertrags zu sieben Jahren Haft verurteilt. Außerdem lastet ihr die Staatsanwaltschaft einen unaufgeklärten Mord aus dem Jahr 1996 an.

Im Verfahren wegen der Gasverträge verhielt sich Timoschenko vor dem ukrainischen Gericht unkooperativ, um gegen die Anklage zu protestieren. Daraufhin ordnete der Richter Untersuchungshaft an, weil sie das Verfahren behindert und das Gericht verächtlich gemacht habe.

Schadensersatz verweigert

Dies sei nach ukrainischem Recht jedoch kein zulässiger Grund für eine Untersuchungshaft, stellte jetzt der Straßburger Gerichtshof fest. Damit sei Timoschenkos Recht auf Freiheit verletzt worden. Außerdem sei ihre Klage gegen die Verhängung der U-Haft von den ukrainischen Gerichten nicht richtig geprüft worden und Schadensersatz habe man ihr auch verweigert, so Straßburg.

Keinen Erfolg hatte Timoschenko jedoch in mehreren anderen Punkten. So hatte sie sich beschwert, dass sie im April 2012 bei der Verlegung in eine Klinik von Sicherheitskräften misshandelt worden sei. Als Beleg präsentierte sie blaue Flecken an Armen und Beinen. Die ukrainischen Behörden behaupteten jedoch, diese Flecken seien schon älter. Timoschenko verweigerte damals die Untersuchung durch einen ukrainischen Gerichtsmediziner, weil sie allen offiziellen Ärzten misstraut. Deshalb konnte nun der Straßburger Gerichtshof nicht feststellen, dass Timoschenko unmenschlich behandelt wurde.

Dieser Teil des Urteils wurde allerdings nur mit 4 zu 3 Richterstimmen getroffen. Zur Minderheit gehörten der luxemburgische EGMR-Präsident Dean Spielmann und die deutsche Richtern Angelika Nußberger. Nach ihrer Auffassung hatte Timoschenko Anspruch auf die Untersuchung durch unabhängige Ärzte.

Timoschenkos Klage gegen ihre Haftbedingungen - Mangel an Tageslicht und Warmwasser, unzureichende ärztliche Betreuung - wurden einstimmig als unzulässig abgelehnt. Ihre Haftbedingungen und die medizinische Versorgung seien besser gewesen als die anderer Untersuchungshäftlinge in der Ukraine. Die Richter beriefen sich dabei auf das Anti-Folter-Komitee des Europarats, das keine Bedenken gegen die ärztliche Behandlung Timoschenkos äußerte.

Videoüberwachung bleibt strittig

Unzulässig war auch Timoschenkos Klage gegen die permanente Videoüberwachung ihrer Zelle. Sie habe hier nicht den ukrainischen Rechtsweg ausgeschöpft, entschied der Gerichtshof.

Der Gerichtshof hatte die Vorwürfe Timoschenkos wegen der großen Bedeutung des Falles in einem beschleunigten Verfahren untersucht. Gegen das jetzige Urteil, das von sieben EGMR-Richtern gesprochen wurde, können beide Seiten noch die Große EGMR-Kammer mit 17 Richtern anrufen.

Sollte das Urteil bestätigt werden, würde dies nicht zur Haftentlassung Timoschenkos führen. Die gerügte Untersuchungshaft ist ohnehin bereits abgeschlossen. Da das Strafurteil wegen der Gasverträge inzwischen rechtskräftig ist, sitzt Timoschenko jetzt in Strafhaft.

Schadensersatz hatte Timoschenko in Straßburg nicht beantragt. Allerdings stellte der Gerichtfshof fest, dass ihr Schadensersatz wegen der rechtswidrigen U-Haft verweigert wurde, so dass das Urteil für sie zumindest noch finanzielle Folgen haben kann.

Auf jeden Fall wird sich der Straßburger Gerichtshof bald wieder mit der Ukraine beschäftigen. Eine weitere Beschwerde Timoschenkos gegen das Strafurteil und Vorkommnisse während des Strafprozesses ist bereits anhängig.

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