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SPD-Gesetzentwurf zur MietbremseHeiko Maas will es wissen

Bei Wiedervermietungen sollen Mieten künftig gedeckelt werden. Betroffen sind vor allem Ballungsgebiete wie der Berliner Prenzlauer Berg.

Und während die einen noch fröhlich Eis schlecken, können die anderen sich schon 'ne neue Bleibe suchen. Bild: dpa

BERLIN taz | Am Montag traf sich der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mit dem Berliner Mieterverein und Mietern der Kopenhagener Straße 46 im Stadtteil Prenzlauer Berg. Maas wollte wissen, warum die Mieten in dem Gründerzeitbau im attraktiven Szeneviertel um das Dreifache steigen sollen.

Am Mittwoch nun hat Maas den anderen Ministern der schwarz-roten Bundesregierung seinen Gesetzentwurf für eine Mietpreisbremse vorgelegt. Damit drückt der Minister, dessen Haus bei der Mietrechtsreform federführend ist, aufs Tempo. Und das nicht ohne Grund.

Tatsächlich geht die Schere zwischen den Bestandsmieten und denen nach einer Wiedervermietung immer weiter auseinander. In Berlin etwa liegen die Wiedervermietungsmieten mit durchschnittlich 7,10 Euro pro Quadratmeter zuzüglich Nebenkosten um 20 Prozent über den Bestandsmieten. In Regensburg müssen Mieter, die eine neue Wohnung mieten, sogar 36 Prozent mehr berappen, als eine bewohnte Wohnung kostet. Das geht aus einer Erhebung des Deutschen Mieterbunds hervor, mit das Bundesjustizministerium die Notwendigkeit einer Miepreisbremse begründet.

Bislang gilt: Bei Wiedervermietung einer Wohnung kann der Eigentümer verlangen, was der Wohnungsmarkt hergibt. Stimmen Bundesregierung und Bundestag dem Mietpreisbremsen-Gesetzentwurf zu, soll die Miete nach einem Mieterwechsel nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.

Ausnahmen geplant

Allerdings sind auch Ausnahmen geplant, etwa für Neubauwohnungen und Räume, die vor einer Wiedervermietung umfassend saniert wurden. Auch Wohnungen, die schon über dem Mietspiegel lagen, sollen weiterhin teuer vermietet werden dürfen.

Damit kommt Maas Kritikern aus Immobilienwirtschaft und CDU entgegen. Die befürchten, dass eine Mietpreisbremse auch Neubautätigkeit und Investitionen in die Sanierung vorhandener Bauten bremsen könnte. Die CDU ist trotzdem vom Tempo des Justizministers überrascht. „Die Mietpreisbremse bremst den Wohnungsneubau aus“, erneuerte Marc Weinstock vom CDU-Wirtschaftsrat die Kritik. „Deshalb wird es spätestens im Bundestag eine Kurskorrektur geben müssen.“

Der Berliner Mieterverein begrüßte dagegen den Gesetzentwurf. „Das ist ein wichtiger Schritt“, sagte Geschäftsführer Reiner Wild. Er bemängelte aber den „Bestandsschutz für erhöhte Mieten“. Das, so Wild, „ist überflüssig und schreibt dauerhaft überhöhte Mieten fest“.

Und noch eine Einschränkung gibt es: Nach dem Willen des Justizministeriums soll die Mietpreisbremse nur für Gebiete mit „angespanntem“ Wohnungsmarkt gelten. Diese auszuweisen, ist Sache der Länder.

Maklerprovision soll wegfallen

Nach Schätzungen des Ministeriums werden etwa 4 der 21 Millionen Mietwohnungen unter das Gesetz fallen, das Anfang 2015 in Kraft treten soll. Dann soll laut Gesetzentwurf auch die Maklerprovision wegfallen, die bislang die Mieter zahlten.

Eine andere Vereinbarung des Koalitionsvertrags hat Maas von vornherein ausgespart: CDU und SPD hatten nämlich auch verabredet, die Modernisierungsumlage zeitlich zu begrenzen. Weil dies aber rechtlich kompliziert ist, soll es dazu erst im Herbst eine Vorlage geben.

Für die Mieter in der Kopenhagener Straße 46 wird das zu spät sein. Ihr Problem war keine Mieterhöhung nach Neuvermietung. Stattdessen will der Eigentümer nach einer energetischen Luxusmodernisierung knapp 8 Euro pro Quadratmeter auf die bisherige Miete draufschlagen.

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