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Energiewende vorm VerfassungsgerichtUnzulässige Beschwerden

Eine Papierfabrik hatte dagegen geklagt, dass die Netzagentur Zugriff auf das hauseigene Kraftwerk hat. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders.

Wer hier einspeist kann (zumindest theoretisch) von der Netzagentur abgeschaltet werden Bild: dpa

KARLSRUHE/BERLIN taz | Wenige Stunden vor dem Energiegipfel im Kanzleramt hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Teil des Energiewende-Pakets abgewiesen.

Eine Papierfabrik aus dem niedersächsischen Varel, die mit einem eigenen Kraftwerk Strom produziert, hatte gegen das Energiewirtschaftsgesetz geklagt. Begründung: Sie fürchte um Ausfälle bei der Papierherstellung.

Das Gesetz sieht vor, dass die vier Übertragungsnetzbetreiber grundsätzlich ohne Rücksprache Kraftwerke an- oder abschalten dürfen, um die Netze zu stabilisieren. Das kann nötig werden, wenn zu viel oder zu wenig Strom eingespeist wird, da etwa Wind- und Solarenergie wetterabhängig sind. Das Unternehmen habe nicht ausreichend begründet, dass es durch die Regelung „gegenwärtig und unmittelbar“ betroffen sei, urteilten die Karlsruher Richter.

Bei taz-Recherchen zu Anfang des Jahres war kein einziger Fall bekannt gewesen, in dem die Übertragungsnetzbetreiber tatsächlich ein Kraftwerk abgeschaltet hätten, das zu einem produzierenden Unternehmen gehört.

Das Energiewirtschaftsgesetz gehört neben dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zu den tragenden Elementen der Energiewende. Wenn am Dienstagabend Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit den Ministerpräsidenten der Länder sowie dem Vorsitzenden der Bundesnetzagentur zusammentreffen, steht vor allem die Reform der Ökostromförderung, also des EEG auf dem Plan. (Mit Material von dpa)

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