Gerichtsurteil in Japan: Geld für Suizid nach Fukushima

Die Familie einer Japanerin, die sich nach der Atomkatastrophe selbst tötete, erfährt vor Gericht unerwartet Gerechtigkeit.

Mikio Watanabe (m.) mit einem Foto seiner Frau Hamako. Bild: Reuters

TOKIO taz | Zum ersten Mal hat ein japanisches Gericht eine Selbsttötung auf die Atomkatastrophe von Fukushima zurückgeführt. Tepco, der Betreiber der Unglücksreaktoren, wurde daher dazu verurteilt, den Hinterbliebenen einer Selbstmörderin eine Entschädigung von umgerechnet 358.000 Euro zu zahlen.

Die 58 Jahre alte Hamako Watanabe hatte ihr Haus in 40 Kilometer Entfernung von der Atomanlage Fukushima Daiichi wegen der Verstrahlung aufgegeben und war in eine Wohnung in der Stadt Fukushima umgezogen. Außerdem verlor sie ihre Arbeit auf einem Biobauernhof, der schließen musste. Aus Verzweiflung über ihre ungewisse Zukunft zündete sie sich vier Monate nach den Kernschmelzen im Juli 2011 bei einem Besuch im Garten ihres alten Hauses an und kam dabei ums Leben.

Der Witwer Mikio Watanabe und drei Familienangehörige verklagten Tepco im Mai 2012 auf eine Entschädigung von umgerechnet 664.000 Euro. Durch den Verlust ihrer Arbeit, ihrer Nachbarn und ihrer gewohnten Umgebung habe sie Gewicht verloren, an Schlaflosigkeit gelitten und sei depressiv geworden. Tepco hatte dagegen vor Gericht damit argumentiert, die Frau sei charakterlich schwach gewesen. Der Stromkonzern solle sich für seine Unterstellungen schämen, kommentierte dies die liberale Zeitung Asahi.

Nach dem Urteil entschuldigte sich Tepco schriftlich „noch einmal für die Störungen und Sorgen“ durch den Super-GAU. Aber der Stromversorger will die Begründung des Gerichts prüfen und erst danach entscheiden, ob er in die nächste Instanz geht.

Große Bedeutung für künftige Entschädigungsprozesse

Juristen messen dem Urteil große Bedeutung für künftige Entschädigungsprozesse bei. Nach einer amtlichen Statistik ist die Zahl der Japaner, die sich infolge der Atom- und Naturkatastrophe selbst getötet haben, stetig gestiegen: 2011 wurden 10, 13 im Jahr 2012 und im Vorjahr 23 solcher Selbstmorde registriert. Doch nur zwei betroffene Familien haben Tepco verklagt. „Die dörfliche Gemeinschaft muss eine solche Klage unterstützen, doch viele Japaner betrachten Selbstmord als Schande“, erklärt der Regisseur Hiroshi Shinomiya, der einen Film über den AKW-Unfall gemacht hat. Diese Mentalität erleichtere die Geschäfte von Tepco. In einem einzigen Fall hatte sich der Stromkonzern außergerichtlich bereit erklärt, die Hinterbliebenen eines 64-jährigen Selbstmörders zu entschädigen.

Auch die Rechtslage begünstigt den AKW-Betreiber. Denn die Kläger müssen beweisen, dass der Freitod durch die Katastrophe verursacht wurde. „Der Selbstmörder muss an Depressionen gelitten haben und deswegen in ärztlicher Behandlung gewesen sein“, erklärt der Rechtsanwalt Yukuo Yasuda.

Er vertritt die Witwe des Milchbauern Shigekiyo Kanno. Durch die Katastrophe verlor der damals 55-Jährige sein Einkommen und konnte Schulden in Höhe von 150.000 Euro nicht mehr bedienen. Da sein Hof knapp außerhalb der 30-Kilometer-Sperrzone lag, bekam er kein Geld von Tepco. Am 10. Juni 2011 erhängte er sich.

Zuvor hatte er mit Kreide an die Wand von seinem Hof geschrieben: „Warum gibt es das Atomkraftwerk? Ich kann nicht mehr.“ Weil Kanno jedoch nicht zum Arzt gegangen war, verweigert Tepco seiner Frau und den drei Kindern bis heute eine Entschädigung. Nun hat ihre Klage wohl höhere Erfolgschance als bisher.

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