Einsätze der Bundespolizei: Bessere Auskunft gefordert

Die Linkspartei will mehr über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei wissen. Über die Organklage verhandelt nun das Bundesverfassungsgericht.

Vor dem Einsatz: ein Beamter der Bundespolizei. Bild: dpa

FREIBURG taz | Muss die Bundesregierung dem Bundestag über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei Auskunft geben? Das verlangt die Linkspartei in einer Organklage, über die an diesem Dienstag das Bundesverfassungsgericht verhandelt.

Die Bundespolizei, die bis 2005 „Bundesgrenzschutz“ hieß, kann von den Ländern angefordert werden, um die öffentliche Ordnung aufrechzuerhalten. Vor allem im Zusammenhang mit konfliktträchtigen Demonstrationen machen die Länder davon Gebrauch. So war die Bundespolizei etwa in Dresden im Einsatz, als im Februar 2011 die rechtsextreme Szene anlässlich des Jahrestags der Bombardierung im Zweiten Weltkrieg aufmarschierte und 20.000 Gegendemonstranten protestierten.

In mehreren parlamentarischen Anfragen wollte die Linkspartei Näheres über die Einsätze der Bundespolizei erfahren. Dabei ging es zum einen um Details, aber auch um grundsätzliche Einschätzungen: „Wie bewertet die Bundesregierung den politischen Schaden, der entsteht, wenn eine Landespolizei mit Unterstützung der Bundespolizei ihre Kraft vorrangig darauf konzentriert, den Naziaufmarsch zu schützen?“ Die Bundesregierung teilte aber jeweils nur mit, wie viele Beamte und Einsatzfahrzeuge der Bundespolizei den Ländern zur Verfügung gestellt wurden.

Wie die Beamten dann konkret agiert haben, ließ die Regierung unbeantwortet: Die Bundesregierung nehme zu polizeilichen Einsätzen, so weit sie im Verantwortungsbereich eines Landes liegen, „keine Stellung und bewertet diese nicht“.

Die Linkspartei verlangt dennoch Antworten und hat deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Auch wenn die Bundespolizei bei Unterstützungseinsätzen grundsätzlich den Weisungen der Landespolizei unterliege, hätten die Einsatzführer der Bundespolizei doch einen Handlungsspielraum. Außerdem seien im Führungsstab des Dresdner Einsatzes auch Beamte der Bundespolizei vertreten gewesen.

Die Bundesregierung lässt dies aber nicht geltend: Wissen, dass Beamte der Bundespolizei bei einem Unterstützungseinsatz erwerben, sei „Länderwissen“. Darüber müsse die Bundesregierung keine Auskunft geben.

Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.

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