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Katholiken akzeptieren Biomedizin-Konvention

■ Zentralkomitee rät der Bundesregierung trotz Einzelkritik zur Unterzeichnung

Bonn (epd) – Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hält eine Unterzeichnung der Biomedizin-Konvention des Europarates für „vertretbar“. Höhere deutsche Schutzstandards dürften jedoch nicht angetastet werden, forderte das ZdK in einer am Donnerstag in Bonn vorgestellten Stellungnahme. Eine Nichtratifizierung des Dokuments durch Deutschland würde die Schutzwirkung der Konvention verwässern. Weitere Präzisierungen in der Konvention seien aber vor allem für den Embryonenschutz und ein umfassendes Verbot des Klonens von Menschen nötig. Eine Entscheidung der Bundesregierung über die Unterzeichnung wird für diesen Herbst erwartet. Für das Zentralkomitee betonte Eva-Maria Streier, ein wesentlicher Mangel der Konvention bestehe darin, daß für das Lebensrecht im Bereich von Schwangerschaftsabbruch und Euthanasie Schutzbestimmungen fehlten. Streier kritisierte weiter, daß die verbrauchende Embryonenforschung nicht eindeutig ausgeschlossen sei.

Auch der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Klaus Engelhardt, hat auf Defizite der Konvention beim Schutz des menschlichen Lebens an dessen Anfang und Ende hingewiesen. Wo das deutsche Schutzniveau nicht erreicht sei, so der badische Landesbischof, müsse eine Lockerung höherer deutscher Standards im Falle einer Ratifizierung der Konvention vermieden werden.

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