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Die Siegerjustiz gibt sich ganz souverän

■ Berliner Landgericht verfügte gestern die sofortige Entlassung von Egon Krenz

Berlin (rtr/taz) – Der letzte DDR- Staats- und Parteichef Egon Krenz wird freigelassen. Das Berliner Kammergericht habe der Haftbeschwerde des 60jährigen stattgegeben, sagte gestern Krenz-Verteidiger Robert Unger. Der Haftbefehl gegen seinen Mandanten bleibe zwar bestehen, sei aber außer Vollzug gesetzt worden. Eine Justizsprecherin teilte am Nachmittag mit, um 13.55 Uhr sei die sofortige Entlassung von Krenz verfügt worden. Das Landgericht hatte Krenz Ende August wegen Totschlags an vier DDR- Flüchtlingen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Er war wegen Fluchtgefahr noch im Kriminalgericht Moabit verhaftet und in das Untersuchungsgefängnis Moabit gebracht worden. Die Verteidigung hatte argumentiert, da Krenz sich der eineinhalbjährigen Hauptverhandlung gestellt habe, bestehe keine Fluchtgefahr. Krenz' Mitangeklagte, die früheren Politbüromitglieder Schabowski und Kleiber, waren wegen Totschlags in drei Fällen zu je drei Jahren Haft verurteilt worden. Ihre bereits früher außer Vollzug gesetzten Haftbefehle hob das Landgericht auf. Auch gegen Krenz hatte seit November 1996 ein Haftbefehl bestanden, der aber außer Vollzug gesetzt worden war.

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