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Kurde seit 25 Tagen im Hungerstreik

■ Als einer von drei Hungerstreikenden im Abschiebegewahrsam Grünau will der 26jährige seine Rückführung in die Türkei verhindern

Schon dreieinhalb Wochen dauert der Hungerstreik des 26jährigen Kurden Recep Öz im Abschiebeknast Grünau. Nach Angaben seiner Rechtsanwältin Beate Böhler nimmt Öz seitdem lediglich Wasser zu sich und hat inzwischen elf Kilo abgenommen. Nach Angaben der Innenverwaltung befinden sich derzeit noch insgesamt drei Häftlinge in Hungerstreik.

Schon bei ihrem letzten Besuch vor mehr als einer Woche habe Öz unter „Atemausfällen und extremen Konzentrationsschwierigkeiten“ gelitten, so Rechtsanwältin Böhler. Öz will mit seinem Hungerstreik seine Abschiebung in die Türkei verhindern, weil dort sein Leben in Gefahr sei. Gegen ihn liege in der Türkei ein Haftbefehl vor. „Ich mache weiter bis zum Ende“, sagte Öz vor zwei Wochen, als die taz ihn im Abschiebegefängnis besuchte. „Ich sterbe lieber hier als in der Türkei.“

Öz war nach eigenen Angaben in der Türkei in einer kleinen islamischen Gruppierung, der Kurdisch-Islamischen-Partei (PIK), aktiv. Deshalb sei er verhaftet und von der Polizei zusammengeschlagen, dann aber wieder entlassen worden. Kurze Zeit später habe ein Haftbefehl gegen ihn vorgelegen. „Bisher liegt mir der Haftbefehl aus der Türkei noch nicht vor“, so die Anwältin. Vermutlich werden Öz separatische Bestrebungen vorgeworfen.

Er floh nach Deutschland, stellte einen Asylantrag und engagierte sich weiter. Öz habe in Deutschland, so seine Rechtsanwältin, eine PKK-nahe Zeitung vertrieben, das kurdische Neujahrsfest mit vorbereitet und sei im Kurdistanzentrum aktiv gewesen. Die kurdische Arbeiterpartei PKK ist in der Bundesrepublik seit 1993 verboten.

Bevor über seinen Asylantrag entschieden wurde, so Böhler weiter, sei Öz in den Irak gereist. Dort habe er an einer Schulung für Kurden im Exil der Nationalen Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) teilgenommen, dem politischen Flügel der PKK. Dabei sei er von türkischen Militärs fotografiert worden. Dann kam Öz wieder nach Deutschland, hier wurde sein Asylantrag abgelehnt. Seit Februar hat er ohne Aufenthaltsrecht in Berlin gelebt, Ende Mai fiel er der Polizei bei einem Verkehrsunfall in die Hände. Seitdem sitzt er in Abschiebehaft. Seine Rechtsanwältin hat inzwischen einen Asylfolgeantrag gestellt, doch große Chancen räumt sie dem nicht ein. Sie hofft, daß Öz zumindest in seinem augenblicklichen Gesundheitszustand nicht abgeschoben wird.

Der Flüchtlingsrat hat unterdessen die Innenbehörde aufgefordert, nicht in die Türkei abzuschieben, wenn wie bei Öz „Gefahren für Leib und Leben nicht ausgeschlossen werden können“. Marion Wettach vom Flüchtlingsrat verwies auf zahlreiche Beispiele von Kurden, die nach ihrer Abschiebung „inhaftiert und gefoltert wurden und dann verschwunden sind“.

An dem Hungerstreik in Grünau hatten sich zunächst insgesamt 23 Abschiebehäftlinge beteiligt, neben Kurden vor allem Männer aus GUS-Staaten. Diese kritisieren vor allem, daß sie bis zu ihrer Abschiebung zu lange im Abschiebeknast sitzen müssen. Sabine am Orde

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