: Veag: Windenergie verdrängt Braunkohle
■ Der Ostmonopolist klagt in Karlsruhe gegen das Stromeinspeisungsgesetz
Berlin (dpa/taz) – Das ostdeutsche Braunkohlestrom-Unternehmen Veag hat im Streit um die Subventionierung von Windenergie Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die im April in Kraft getretene Novelle des Stromeinspeisungsgesetzes benachteilige sein Unternehmen, sagte Veag-Vorstandsvorsitzender Jürgen Stotz. Das Gesetz sieht vor, daß Energieversorger fünf Prozent des in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet erzeugten grünen Stroms ankaufen müssen.
Stotz erklärte, die Windenergie verdränge in Ostdeutschland den politisch gewollten Braunkohlestrom. Zudem belaste der Ankauf die Veag mit Mehrkosten in Höhe von etwa 250 Millionen Mark und verhindere so die Senkung der Strompreise auf Westniveau.
Daß gerade die Veag klage, sei „an Dreistigkeit nicht zu überbieten“, erklärte die energie- und umweltpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Michaele Hustedt. Die Veag, die mehrheitlich den westdeutschen Energiekonzernen Bayernwerk, RWE und Veba gehört, profitiert von einer Ausnahmeregelung im Energiegesetz und darf ihr Gebietsmonopol bis zum Jahr 2003 behalten. Dadurch, so Hustedt, würden neue Anbieter über Jahre vom Markt fern- und die Strompreise hoch gehalten. Verglichen mit den Gewinnen aus dieser Monopolstellung, seien die Mehrkosten durch die Einspeisung von Strom aus regenerativen Quellen „absolut marginal“. Schon zu Jahresbeginn hatte ein Gutachten im Auftrag des Verbandes Kommunaler Unternehmen ergeben, daß die Strompreise in Ostdeutschland seit 1995 um 2,3 Pfennig pro Kilowattstunde hätten gesenkt werden können.
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