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Verfassungsrichter beschleunigen Ausgleich

■ Der Finanzausgleich hätte ohnehin neu verhandelt werden müssen. Nun geht es schneller

Karlsruhe (taz) – Die Neuverhandlung des Länderfinanzausgleichs bis 2004 ist schon lange politischer Common Sense. Das Verfassungsgericht hat nun lediglich den Weg zu dieser Neuordnung präzisiert.

Die aktuelle Form des Finanzausgleichs geht zurück auf 1993. Damals wurden in einem „Solidarpakt“ die Finanzbeziehungen nach der deutschen Einheit bis 2004 festgelegt. Alle Länder hatten der damaligen Regelung zugestimmt, auch die jetzigen Kläger. Denn die Lasten der Einheit hatte vor allem der Bund übernommen.

Erst drei Jahre später kamen Bayern und Baden-Württemberg auf die Idee, dass das neue System verfassungswidrig sein könnte. Die Drohung mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht konnte die anderen Länder aber nicht zu Neuverhandlungen bewegen. Die Nehmerländer wiesen darauf hin, dass für die Zeit ab 2004 ohnehin neue Regeln ausgehandelt werden müssen. Die finanzstarken Südländer wollten aber sofort weniger zahlen und legten deshalb Klage ein. Tatsächlich begannen im Dezember 1998 Bund und Länder zu verhandeln, allerdings für die Zeit ab 2004. Als die Nehmerländer daraufhin an das Verfassungsgericht schrieben, dass damit ja wohl die Klage von Bayern und Co. erledigt sei, zogen sich die Südländer empört aus der Kommission zurück.

Nach dem gestrigen Urteil müssen sie also wieder verhandeln – und alle sind damit zufrieden. Neu ist in den Vorgaben lediglich zweierlei: So müssen zum einen bis 2002 die wesentlichen Grundsätze des Finanzausgleichs in einem Gesetz verankert werden. Auf dieser Grundlage muss dann bis Ende 2004 ein neues Finanzausgleichsgesetz erstellt werden. Wird eine der beiden Fristen versäumt, gilt das jetzige Finanzausgleichsgesetz nicht weiter. Und weil damit auch die Umsatzsteuerverteilung blockiert wäre, setzt dieses Ultimatum alle Verhandlungspartner gehörig unter Druck.

Christian Rath

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