: Lohnzuschuss auch nachträglich
KASSEL rtr ■ Ältere Erwerbslose können auch nachträglich Lohnzuschüsse der Arbeitsagentur beantragen, wenn sie eine Stelle annehmen, die schlechter bezahlt ist als ihr früherer Job. Sie müssten bei der Arbeitslosmeldung über die „Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer“ informiert werden, urteilte das Bundessozialgericht gestern. Würden sie von der Arbeitsagentur nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen, könnten sie ihren Anspruch im Nachhinein geltend machen. Das gelte auch, wenn ihnen ihr neuer Job nicht von der BA vermittelt worden sei. Die Bundessozialrichter verwiesen den Fall eines 57-Jährigen, dem die BA den nachträglich beantragten Ausgleich nicht zahlen wollte, zurück an die Vorinstanz: Diese müsse noch klären, wie groß die Nettolohndifferenz tatsächlich gewesen sei.(Az.: B 7a AL 22/06 R)
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