: Senat darf blechen
171 Millionen Euro muss die Stadt für die Entsorgung von Regenwasser an die Wasserbetriebe nachzahlen
Der Senat muss kräftig was flüssig machen. Der Grund: Regenwasser. Laut einem gestern veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts muss die Stadt 171 Millionen Euro für die Wasserentsorgung nachzahlen. Der Senat habe zehn Jahre lang zu wenig für die Ableitung des Regenwassers von stadteigenen Plätzen und Straßen bezahlt.
Damit endet vorerst ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Senatsverwaltung für Stadtverwaltung und den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben (BWB). Die Zahlung reißt ein großes Loch in die Haushaltskassen – obwohl Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) noch gestern ein ausgeglichenes Budget für das Jahr 2010 angekündigt hat. Die Grünen sprechen von einer „Schlappe für den Senat“.
Bei den 171 Millionen Euro handelt es sich um Ausstände der Stadt im Zeitraum 1995 bis 2004. Darin enthalten sind Zinsforderungen für Kredite, die die BWB als Ersatz für die ausbleibenden Gelder aufgenommen hatte. 2,9 Millionen Euro Prozesskosten kommen noch dazu.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Senats von Mitte der 90er-Jahre, die Gelder für Wasserentsorgung aufgrund der klammen Haushaltslage zu begrenzen. Laut einem BWB-Sprecher wurden zuletzt „20 bis 30 Millionen pro Jahr zu wenig“ gezahlt. Dabei sei die Stadt „ein Kunde wie jeder andere“. Einem Privatkunden werde schließlich auch das Wasser abgedreht, wenn er nicht zahle. Eine Sprecherin von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) begründet die Deckelung der Ausgaben mit „einem explosionsartigen Anstieg der Kosten im Jahr 1995“.
Ein Sprecher von Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) erklärte, die geforderte Summe werden in einen Nachtragshaushalt einfließen. Er hoffe, dass man mit den BWB eine Kostensenkung vereinbaren könne. Den Haushalt bis 2010 zu sanieren bleibe jedenfalls Priorität: „Der Senator muss sein Finanzziel nicht in Frage stellen“, so der Sprecher.
Das Gericht verfügte, dass eine Revision nicht zulässig sei. Dagegen kann der Senat zwar Beschwerde einlegen, in der Regel wird die jedoch abgewiesen. Ob die Stadt diesen Schritt gehen wird, wollte die Sprecherin der Stadtentwicklungsverwaltung nicht sagen. Dies „werde davon abhängen, wie das Gericht sein Urteil begründet“.
Auf die Stadt könnten weitere Kosten zukommen. Denn auch nach 2004 wurde weniger für die Entsorgung von Regenwasser bezahlt, als von den BWB verlangt. Roman Schmidseder
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