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Sachsen hat Schluckbeschwerden

Die große Koalition in Sachsen wird heute im Bundesrat gegen die schwarz-rote Gesundheitsreform stimmen. Denn Sachsens Krankenkassen erwarten Nachteile für ihre Versicherten. Insgesamt gilt die Mehrheit für das umstrittene Werk aber als sicher

AUS BERLIN ANNA LEHMANN

Wenn heute der Bundesrat in letzter Instanz der Gesundheitsreform zustimmt, kann niemand mehr verhindern, dass sie zum 1. April 2007 in Kraft tritt. Eine Mehrheit gilt als sicher, haben doch 11 der 16 Bundesländer ihr Ja schon angekündigt. Sie verfügen über 41 von 69 Stimmen und stellen die erforderliche absolute Mehrheit sicher. Die schwarz-gelb regierten Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie das rot-rot regierte Berlin enthalten sich. Auch das schwarz-rote sächsische Kabinett wird nicht zustimmen.

Die Gesundheitsreform gilt als eines der wichtigsten politischen Projekte der Berliner Koalition. Nach zähen Verhandlungen wurde es vor zwei Wochen vom Bundestag verabschiedet. Zuvor war die Bundesregierung den Ländern entgegengekommen und hatte etwa die Einsparungen bei den Krankenhäusern halbiert. Strittiges, wie der Gesundheitsfonds und eine neue Honorarordnung für Ärzte, soll erst 2009 in Kraft treten.

Genau jene Punkte sind aber Hauptgründe für die Ablehnung des Reformwerks aus sächsischer Sicht. Die sächsische Regierung unter Georg Milbradt (CDU) sieht dringenden Änderungsbedarf bei der Honorierung der Ärzte und der Entschuldung der Krankenkassen.

Niedergelassene Ärzte in Sachsen verdienen nur drei Viertel des Honorars, das Mediziner in westlichen Bundesländern monatlich einstreichen, betreuen aber ein Viertel mehr Patienten. Die Honorare sollen im Jahre 2009 angeglichen werden, Ärzte in unterversorgten Gebieten – etwa im ländlichen Sachsen – erhalten Zuschläge. Die KV-Sachsen bezweifelt aber, dass die Unterschiede damit hundertprozentig ausgeglichen werden.

Im Gegensatz zu den Ärzten geht es den sächsischen Krankenkassen sehr gut. So verlangt die AOK Sachsen derzeit den günstigen Beitragssatz von 12,9 Prozent und hat im Gegensatz zur AOK in Berlin und Hamburg keine Schulden. Wenn der Gesundheitsfonds als zentrale Inkassostelle im Jahre 2009 in Kraft tritt, soll aber für alle Kassen ein Einheitsbeitrag von etwa 15 Prozent gelten. Zudem müssen sich die Kassen vorher entschulden, wobei das Gesetz vorsieht, dass die Kassenbezirke dafür untereinander aufkommen müssen. Sächsische Kassen müssten rund 80 Prozent aller AOK-Schulden zahlen, rechnet die sächsische Regierung. „Wir wollen nicht für den Schlendrian der anderen aufkommen“, so die Regierungssprecherin. Im Nachbarland Sachsen-Anhalt, wo die AOK noch rote Zahlen schreibt, steht die rot-schwarze Koalition der Gesundheitsreform umso aufgeschlossener gegenüber. „Unterm Strich profitiert Sachsen-Anhalt, deshalb haben wir uns entschlossen, zuzustimmen“, sagte die Regierungssprecherin.

Auch Bayern hat nach langem Zaudern angekündigt, heute für die Reform zu stimmen. Die Staatskanzlei begründet dies damit, dass die privaten Krankenversicherungen erhalten bleiben und Bayern nicht mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich an arme Länder zahlen muss.

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