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Gabriel plant komplizierte Vereinfachung

Umweltrecht soll in einheitlichem Gesetzbuch zusammengefasst werden. Verbände warnen vor Verwässerung

BERLIN taz ■ Es klingt nach Zauberei, was derzeit im Bundesumweltministerium geplant wird: „Wesentliche Vereinfachungen“ und „größere Übersichtlichkeit“, verspricht der Ressortchef Sigmar Gabriel (SPD). Auch „klarere Strukturen“, „leichtere Orientierung“ und „Bürokratieabbau“ soll es geben. Zugleich will der Minister noch „entschlacken“ und „modernisieren“. Er will „Verfahren von unnötigem Ballast befreien“ sowie „anwenderfreundlicher“, „unkomplizierter“ und „effizienter“ machen. Name des Projekts, das diese Wunder vollbringen soll: „Umweltgesetzbuch“.

Das Regelwerk gilt als das anspruchsvollste umweltpolitische Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode. Ziel ist es, die derzeit rund 35 Gesetze zum Umweltschutz zu systematisieren und – in gewisser Analogie zum Bürgerlichen Gesetzbuch – in einem Umweltgesetzbuch (UGB) zusammenzufassen.

Wann es so weit ist, steht noch nicht fest. Denn: Die geplante Vereinfachung sei ein „kompliziertes, langwieriges Verfahren“, sagte Gabriels Sprecher, Tobias Dünow, der taz. Geplant sei aber, in dieser Legislaturperiode einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, in den zunächst neue Regeln im Wasser- und Naturschutzrecht sowie die Zulassung und Überwachung umweltrelevanter Vorhaben aufgenommen werden sollen. Dünow: „Nach und nach werden dann weitere Gesetze integriert.“

Umweltexperten sind noch unschlüssig, was sie von einem UGB halten sollen. Einerseits fürchten sie, dass die Wirtschaft die Neugestaltung zu einem Angriff auf bestehende Umweltstandards nutzt. „Wir sehen die Gefahr, dass Standards abgesenkt werden können“, sagte Michael Zschiesche vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen gestern. Andererseits könnte das Vorhaben auch Chancen bieten.

Regine Barth vom Öko-Institut aus Darmstadt erläuterte: „Es geht um eine zentrale umweltpolitische Weichenstellung: Will Deutschland wieder Vorreiter sein oder der Entwicklung hinterherlaufen?“ Das Umweltrecht müsse, so forderte die Expertin, in erster Linie Ordnungsrecht sein, also auf gesetzliche Verbote oder klare Grenzwerte setzen. „Das mag altmodisch klingen, aber es ist effektiv und schafft gleiche Maßstäbe für alle.“ Marktwirtschaftliche Instrumente sollten nur ergänzend eingesetzt werden. Das sieht Minister Gabriel ähnlich. Unlängst erklärte er: „Das gute alte Ordnungsrecht hat keineswegs ausgedient, sondern mehr denn je seine Berechtigung.“

Ein erster Anlauf für ein Umweltgesetzbuch war vor zehn Jahren gescheitert, weil dem Bund die notwendigen Kompetenzen fehlten. Seit der Föderalismusreform verfügt er darüber, musste dafür aber einen hohen Preis zahlen: Auf Bundesebene können jetzt zwar Umweltgesetze beschlossen werden, doch ab 2010 haben die Länder das Recht, davon abzuweichen.

Nur durch öffentlichen Druck könne verhindert werden, dass sie davon Gebrauch machten, sagte Cornelia Ziehm von der Deutschen Umwelthilfe: „Das Umweltgesetzbuch muss so gut werden, dass die Länder sich eine Abweichung politisch nicht leisten können.“ MALTE KREUTZFELDT

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