Abgeschobene Kurdin soll zurückkehren

Fachleute reiben sich die Augen: Äußerst selten lassen Behörden abgeschobene Ausländer wieder nach Deutschland zurück. Doch Berlins Innensenator stellt einer Kurdin nun eben das in Aussicht, um sie vor Misshandlung und Zwangsheirat zu schützen

AUS BERLIN VEIT MEDICK

Die im März trotz drohender Zwangsverheiratung in die Türkei abgeschobene Kurdin Nasima E. hat gute Chancen, nach Berlin zurückzukehren. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sprach gestern vor dem Innenausschuss des Abgeordnetenhauses von „humanitären Gesichtspunkten“, die eine Befristung der Abschiebung ermöglichen könnten. Derzeit entscheide die deutsche Botschaft in Ankara noch über ihr Visum. „Rechtlich steht einer Rückkehr damit nichts mehr im Wege“, sagte der Anwalt der 21-Jährigen, Jan Bornkessel, der taz.

Auslöser der überraschenden Kehrtwende im Abschiebungsfall E. dürften Medienberichte über Misshandlungen durch den Vater und massive Einschüchterungsversuche durch türkische Behörden gewesen sein. In einem Telefonat mit ihrem Cousin habe seine Mandantin von ihrer Notsituation berichtet, sagt Bornkessel. Ihr Vater schlage sie regelmäßig und konfrontiere sie gegen ihren Willen mit Heiratskandidaten. Als sie sich Anfang Mai an die türkischen Behörden wandte, sei sie von der Polizei „extrem eingeschüchtert worden“. „Man hat ihr unterstellt, dass sie nicht richtig erzogen worden ist“, berichtet Bornkessel. „Und dass eine richtige Erziehung mit dem Knüppel geschehe und sie dem Ansehen der Türkei geschadet habe.“ Aus Angst habe E. dem Druck schließlich nachgegeben und gesagt, sie habe keine Angst vor der Zwangsverheiratung.

E., die 1993 nach Deutschland kam, war Anfang März 2007 ins südtürkische Iskenderun abgeschoben worden. Die zuständige Härtefallkommission hatte sich zuvor für ein Bleiberecht der Frau ausgesprochen.

Die Ausländerbehörde und Körting hatten dennoch an der Abschiebung festgehalten und sie unter anderem damit begründet, dass E. falsche Angaben ihres kurdisch-libanesischen Vaters über seine Herkunft gedeckt habe. Der Vater hatte 1993 in Berlin Asyl beantragt und sich als Bürgerkriegsflüchtling aus dem Libanon ausgegeben.

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl begrüßte die bevorstehende Rückkehr und zeigte sich von der Kehrtwende überrascht. „Eine Rückkehr ist extrem ungewöhnlich“, sagte Pro-Asyl-Referent Bernd Mesovic der taz. Ihm seien nur eine handvoll derartiger Fälle bekannt. Schließlich sei die Wiederaufnahme der Betroffenen quasi ein Eingeständnis einer rechtswidrigen Abschiebung. „Das fällt den Behörden sehr, sehr schwer.“ Den Erfolg im Falle E.s führte Mesovic auf die intensive Öffentlichkeitsarbeit zurück.

Wann genau E. nach Berlin zurückkehren kann, ist noch nicht geklärt. Anwalt Bornkessel wartet derzeit noch auf den positiven Bescheid der Ausländerbehörde. Dann wolle er die Familie auf die Rückkehr der Tochter vorbereiten. Mutter und Geschwistern droht allerdings ein ähnliches Schicksal wie der Tochter im März. Rechtskräftig seien sie bereits ausgewiesen, sagt Bornkessel. Bislang konnten sie aber nicht abgeschoben werden, da die Kinder keinerlei Reisepapiere hätten.